Höhere Mehrwertsteuer mit Auswirkungen aufs Schulessen?

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Für eine gesunde und bezahlbare Verpflegung in Kitas und Schulen ist die reduzierte Mehrwertsteuer aus Sicht des Dehoga in der Region Hannover sehr wichtig. «Nur durch eine Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes kann bezahlbares Mittagessen für Kinder und Jugendliche in Schulen und Kindertagesstätten künftig noch gewährleistet werden», teilte der Verband mit. Die Stadt Hannover als Träger von zahlreichen Kitas und Schulen teilt die Befürchtungen nicht.

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie war in der Corona-Pandemie bundesweit von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Wegen der Energiekrise wurde die Regelung bis Ende 2023 verlängert. Zahlreiche Betriebe und Verbände fordern nun die Beibehaltung des gesenkten Steuersatzes auch für das Jahr 2024. Sie befürchten, dass Betriebe schließen müssen, wenn der Steuersatz wieder höher ist.

Gilt fürs Schulessen eine höhere Mehrwertsteuer? 

Die Stadt Hannover verwies darauf, dass der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent nur unter bestimmten Bedingungen für Schulessen fällig wird. «Werden die Speisen von einem Caterer nur angeliefert und städtisches Personal oder Personal von einem Förderverein der Schule eingesetzt, liegt der Steuersatz bei 7 Prozent», erklärte die Sprecherin. «Werden Speisen von einem Caterer angeliefert und das Personal vom Caterer gibt das Mittagessen aus, wird dieses ab 2024 mit 19 Prozent versteuert.» Auch der Niedersächsische Städtetag erklärte, dass der höhere Satz in Kitas und Schulen nur fällig wird, wenn mit der Lieferung auch Dienstleistungen wie die Essensausgabe oder die Geschirrreinigung verbunden sind.

In Hannover verpflegen sich nach Angaben der Stadt zahlreiche Kitas selbst. In 32 von 46 Küchen der städtischen Kitas werde selbst gekocht, hieß es. «Weitere 9 Kitas kochen selbst unter Einbezug von Tiefkühlkomponenten, die von Lieferanten bezogen werden.»

Dehoga befürchtet höhere Belastungen für Eltern

Der Dehoga geht davon aus, dass sich eine höhere Mehrwertsteuer auf die Preise für Mittagessen in der Kita oder Schule je nach Verpflegungsmodell auswirkt. «Eine Anhebung auf 19 Prozent im kommenden Jahr würde nicht nur das Aus für viele Kita- und Schulverpfleger bedeuten, sondern auch eine spürbare Belastung für die Eltern sein.»

Die Stadt Hannover teilt diese Bedenken aus Sicht des Schulträgers nicht. Nach dem neuen Konzept zahlten Eltern für ein Schulessen ihres Kindes maximal vier Euro, der Rest werde vom Schulträger, also der Stadt Hannover, getragen. «Es ergibt sich jedoch eine Mehrbelastung für den städtischen Haushalt», so die Sprecherin. Kinder von Eltern mit Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket bekommen das Mittagessen demnach auf Antrag umsonst. Bei den städtischen Kitas in Hannover ist das Essensgeld per Ratsbeschluss festgelegt.

Weiter gesenkte Mehrwertsteuer hätte Auswirkungen für Kommunen

Der Niedersächsische Landkreistag verwies auf das Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Familien. «Wir gehen daher davon aus, dass der eventuell entstehende Bedarf in den Familien über diesen Weg gedeckt werden kann», teilte eine Sprecherin mit. Die Geschäftsführerin des Niedersächsischen Städtetages, Kirsten Hendricks, schrieb, eine gesenkte Mehrwertsteuer habe Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte. Sollte der niedrigere Steuersatz beibehalten werden, bräuchten die Kommunen einen Ausgleich. Ihr zufolge bezuschussen viele Städte und Gemeinden das Schul- und Kita-Essen, um die Preise zugunsten der Eltern im Rahmen zu halten. (dpa)


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