Hohe Bußgelder in NRW bei falschen Kontaktangaben in Restaurants

| Politik Politik

Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen greift die nordrhein-westfälische Landesregierung zu weiteren drastischen Maßnahmen. Wer in Restaurants oder Gaststätten falsche Angaben zu seiner Person macht, muss mit mehr 150 Euro Bußgeld rechnen. Die genaue Höhe werde noch geklärt, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Dienstag nach einer Bund-Länder-Schalte in Düsseldorf. Die Kontaktlisten bei Feiern im öffentlichen Raum würden auch in Stichproben überprüft. Die Daten werden zur Nachverfolgung möglicher Kontakte zu Infizierten gesammelt.

Es gelte bei dieser Form des Rechtsbruchs und der Gefährdung von Menschen ebenfalls das «Null-Toleranz-Prinzip», sagte Laschet. Auch Wirte müssten eine «gewisse Plausibilität» der Einträge feststellen.

Die Höhe des Bußgelds und weitere Maßnahmen werden in der neuen Corona-Schutzverordnung festgelegt, die am Donnerstag in Kraft tritt. Einzelheiten stellt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch vor.

Das Bußgeld für falsche Kontaktangaben werde höher sein als die derzeitige Strafe von 150 Euro für Maskenverweigerer im öffentlichen Nahverkehr, sagte Laschet. «Nehmen Sie diese Listen zur Kontaktnachverfolgung ernst.» Er verwies auf die Großhochzeit in Hamm, die zu einem massiven Corona-Ausbruch in der Stadt geführt habe. Es liege im gesundheitlichen Interesse jedes Einzelnen, seinen richtigen Namen zu hinterlassen. Die Kontaktnachverfolgung sei «der Schlüssel im Kampf gegen die Pandemie».

Die Ministerpräsidenten der Länder und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatten am Dienstag beschlossen, dass die Länder Obergrenzen für die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern festlegen - und zwar in zwei Stufen. Wenn es in einem Kreis binnen sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Menschen gibt, sollen in öffentlichen oder angemieteten Räumen höchstens 50 Personen gemeinsam feiern dürfen. Für Partys in Privaträumen werden maximal 25 Teilnehmer «dringlich empfohlen» - aber nicht verpflichtend festgeschrieben. Wenn die Zahl auf 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner steigt, sollen höchstens noch 25 Menschen in öffentlichen Räumen feiern dürfen. Für Feiern in Privaträumen wird eine Obergrenze von zehn Teilnehmern «dringlich empfohlen».
 

Laschet bekräftigte, dass solche Beschränkungen nur da gelten sollten, wo die Grenzwerte überschritten würden. Der Staat solle weiterhin auch nicht die privaten Räume der Bürger kontrollieren. «Ich finde nicht, dass die Polizei jetzt durch die Wohnungen gehen sollte, um zu sehen: Wie viele Leute sitzen da zusammen?» Da sei jeder Bürger eigenverantwortlich. Die private Wohnung sei ein Raum, in dem der Staat nicht bestimmen sollte, wie viele Menschen zusammensitzen dürfen. «Wir haben jedenfalls nicht die Absicht, es durch staatliche Gesetze und Verordnungen zu regeln», sagte Laschet.

Zugleich appellierte Laschet an die Menschen, in der Corona-Pandemie möglichst auf nicht notwendige private Feiern zu verzichten. «Wir setzen darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger auf Feiern verzichten, die jetzt nicht notwendig sind.»

Flächendeckende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in ganz Deutschland würden nicht mehr gebraucht, sondern «lokale Handlungsmuster», sagte Laschet. Das Infektionsgeschehen sei in dichten Ballungsräumen höher als in ländlichen Regionen. «Es muss darum gehen, die richtige Balance zu finden zwischen Infektionsschutz und Alltag», sagte Laschet. «Wir müssen mit der Pandemie leben.»

NRW habe im Vergleich zu Ländern wie Frankreich oder Spanien eine «gute Ausgangslage», sagte Laschet. «Aber das Risiko ist da. Mit diesem Risiko müssen wir mit möglichst gezielten Maßnahmen leben.» In NRW würden aktuell rund 300 000 Corona-Tests pro Woche gemacht.

Einen Lockdown wie im März mit Schul- oder Kitaschließungen solle es nicht mehr geben. Das sei inzwischen auch Konsens. Eher müssten alle anderen Bereiche des öffentlichen Lebens zurückgefahren werden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Wirtschaftsverbände in Potsdam fordern die Aussetzung der für Juli geplanten Verpackungssteuer aufgrund anhaltender Unklarheiten bei der Umsetzung. Die Allianz warnt zudem vor Wettbewerbsnachteilen und einer mangelnden Lenkungswirkung der Abgabe.

Die Österreichische Hotelvereinigung drängt auf eine gesetzliche Regulierung von Online-Bewertungsplattformen nach italienischem Vorbild. Eine aktuelle Umfrage zeigt eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für eine Verifizierungspflicht bei Rezensionen.

Das Rückmeldeverfahren zu frühen Corona-Hilfen, die 2020 an Unternehmen geflossen waren, hatte Debatten ausgelöst. Nun will das Land Hessen die Verwaltungspraxis ändern. Der Dehoga erklärte, man sei damit nicht glücklich, aber zufrieden.

Eine Bitkom-Langzeitstudie zeigt, dass zehn Jahre nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung der betriebliche Umsetzungsaufwand für Unternehmen massiv gestiegen ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung kritisiert die geplante Erhöhung der Alkoholsteuer und warnt vor steigenden Kosten für den Tourismus. Verbandspräsident Walter Veit fordert angesichts der allgemeinen Teuerung Entlastungen und Entbürokratisierung statt neuer Steuern.

Rund um die Event-Messe Imex in Frankfurt ist es in Frankfurt zu ersten Warnstreiks im hessischen Hotel- und Gastronomiegewerbe gekommen. Rund 400 Beschäftigte von Hotels und Caterern seien dem Aufruf gefolgt, teilte die Gewerkschaft NGG mit.

Zum Auftakt der Veranstaltungsmesse Imex hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Beschäftigte mehrerer Frankfurter Messe-Hotels zu einem Warnstreik aufgerufen.

Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.

Die Corona-Pandemie hatte viele Thüringer Unternehmen vor Existenzprobleme gestellt. Der Staat half mit viel Geld. Ein Teil davon wurde zurückgefordert. Das ist der Stand in Thüringen.

Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 eine befristete Verordnung zu Ausnahmen beim Lärmschutz beschlossen. Damit können Public-Viewing-Veranstaltungen laut Mitteilung teilweise auch bis in die Nacht stattfinden. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat inzwischen auch der Bundesrat formal zugestimmt.