Hotel- und Gastro-Tarifvertrag in Rheinland-Pfalz jetzt allgemeinverbindlich

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Für die Mitarbeiter in Hotels und Gaststätten in Rheinland-Pfalz gibt es jetzt eine einheitliche Entlohnung. Die von den Tarifparteien vereinbarten Tarife sind jetzt allgemeinverbindlich, auch in nichttarifgebundenen Betrieben.

Schon seit April gibt es höhere Tariflöhne für Beschäftigte in der Gastronomie - jetzt gelten diese auch für die große Mehrheit der nicht tarifgebundenen Gaststätten und Hotels. Arbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) hat die Regelungen am Freitag nach der erforderlichen Abstimmung mit dem Bund für allgemeinverbindlich erklärt.

Der Minister verwies darauf, dass in der Zeit der coronabedingten Schließungen von Hotels und Restaurants viele Beschäftigte andere Arbeitsplätze gesucht hätten. «Um die hohe Qualität der Arbeit der Branche zu sichern, müssen die Arbeitsplätze erhalten bleiben.» Die bessere Vergütung könne hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

Beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) wird der Beschluss begeistert begrüßt. «Das ist ein Megaschub für die gesamte Branche», sagte der Präsident des Landesverbands, Gereon Haumann, der Deutschen Presse-Agentur. Für alle Beschäftigten sei dies ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk. Die Branche sehe die Entscheidung auch als starkes Signal, alle ehemaligen Beschäftigten wieder zurückzugewinnen.

«Wir sind die Glücksbringer der Gesellschaft», sagte Haumann. Gaststätten seien Orte, um gerade in schwierigen Zeiten Miteinander und Freude zu erleben. «Ich habe die große Bitte an alle Gäste, die Wertschätzung gegenüber unserer Branche damit zum Ausdruck zu bringen, dass sie die vielleicht jetzt kommenden höheren Preise auch akzeptieren können.»

Der Einstiegslohn in der Gastronomie liegt jetzt bei 12,60 Euro in der Stunde und damit fünf Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn. Die Ausbildungsvergütungen im ersten Ausbildungsjahr steigen auf 1000 Euro monatlich, im zweiten Lehrjahr auf 1100 Euro und im dritten Jahr auf 1200 Euro.

«Wir brauchen gut ausgebildete und motivierte Nachwuchskräfte» für Gastronomie und Tourismus, sagte Schweitzer. «Durch den Anreiz der besseren Vergütung wird die Attraktivität der Ausbildung in diesem Bereich erheblich gestärkt.»

Wegen der unterschiedlichen Mitgliedschaften von Betrieben im Dehoga und von Beschäftigten in der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) erhielten nach einer Schätzung Haumanns bislang nur etwa fünf Prozent der Beschäftigten die höhere Entlohnung. Jetzt gilt dies rückwirkend zum 1. Dezember für alle in der Branche. Damit werde auch vermieden, dass es zu einer Wettbewerbsverzerrung komme, sagte Haumann.


 

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