Hotelier und Gastronom in NRW klagen gegen Corona-Einschränkungen

| Politik Politik

DEHOGA fordert Ende der Flickschusterei und endlich zielgerichtete mittel- und langfristige Konzepte und Strategien, statt der erfolglos werdenden Holzhammer – Methode. Der Verband wehrt sich nun gegen den weiteren Lockdown für das Gastgewerbe.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, gültig seit dem 9. März 2021, gibt dem Gastgewerbe weiterhin keine Öffnungsperspektiven. Der DEHOGA hat daher heute zwei Klagen, eines Hoteliers und eines Gastronomen, mit einstweiligem Rechtsschutz beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster eingereicht. Bei dem Hotelier handelt es ich nach Informationen von Tageskarte im den Haakon Herbst von der Friends Hotelgruppe, der vier Hotels in NRW betreibt.

Mit den beiden Klagen verfolgen die Unternehmer das Ziel Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Corona-Schutzverordnung im Hinblick auf einen gastronomischen Betrieb und ein Hotel.

Nach Ansicht des Verbandes und der Kläger ist die fortdauernde Schließung gastronomischer Einrichtungen sowie das Verbot von touristischen Übernachtungen weder erforderlich noch geeignet, um eine weitere Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken.

Dem Verband ist bewusst, dass die Anzahl der infizierten Personen dringend gesenkt werden muss. Dafür bedarf es aus Sicht des DEHOGA Nordrhein zielgerichteter grundlegender und substanzieller Maßnahmen, die nach 12 Monaten Pandemie den neuen Erkenntnissen aus der medizinischen, wissenschaftlichen und technischen Entwicklung Rechnung tragen. Von diesen ist aber weiterhin nichts zu sehen.

Stattdessen verliert sich die Politik im Klein-Klein. Mit dem Angebot kostenloser Tests und dem Verkauf von Selbsttests werden nicht nur mehr Menschen getestet, damit wird auch die Zahl der Infizierten automatisch und damit die Inzidenzzahl steigen.

Die Öffnungsperspektive für die Unternehmen des Gastgewerbes rückt damit in immer weitere Ferne und dass, obwohl die vulnerablen Gruppen zunehmend geimpft sind und damit die Todesfallzahlen massiv sinken und die Infektion bei den ganz überwiegenden Menschen völlig symptomfrei verläuft, die Belegung der Intensivbetten daher ebenfalls rückläufig ist. Der Verband fordert daher einerseits weitere Parameter zur Einschätzung der Pandemie heranzuziehen und alle geeigneten Möglichkeiten, wie digitale Rückverfolgbarkeit, zu nutzen, um dem Gastgewerbe endlich eine Perspektive zu geben. Zudem belegt die Tatsache, dass die Infektionszahlen nicht sinken, dass nicht das Gastgewerbe ursächlich für das Problem verantwortlich ist. Ganz im Gegenteil hat Hotellerie und Gastronomie bewiesen, dass sie über hervorragende Hygienekonzepte verfügen und selbst das RKI bescheinigt in der jüngsten Studie ein nur niedriges Infektionsrisiko.

Das Gastgewerbe bringt bereits seit März 2020 massive Sonderopfer für die Gesellschaft, einige Betriebsarten wie Clubs, Bars und Diskotheken sind durchgehend geschlossen ohne jede weitere Perspektive. Alle übrigen Betriebsarten sind seit Anfang November 2020 zum zweiten Mal im fünften Monat geschlossen. Von den versprochenen staatlichen Hilfen ist bislang ein Teil immer noch nicht in den Betrieben angekommen. Dafür laufen die fixen Kosten wie Löhne und Pachten weiter - Verpächter sind in den meisten Fällen uneinsichtig und zeigen kein Entgegenkommen.

Ein hoher zweistelliger Milliarden Euro - Betrag Umsatzverlust hat die Branche bundesweit bislang zu verkraften und seit November 2020 ist überhaupt kein Umsatz mehr zu verzeichnen. Während sonst das öffentliche Leben nach dem Motto „Business as usual“ weiter geht und an anderer Stelle die Notwendigkeit, Abstandsregeln einzuhalten nicht so genau genommen und auch nicht kontrolliert wird, werden die Gastronomen und Hoteliers im Rahmen der erfolglosen Test- und Versuchsreihe des Staates namens „Lockdown“ geopfert.

Der Verband fordert daher von der Politik dringend und endlich mittel- und langfristige Strategien zur wirksamen Eindämmung der Pandemie, die auch dem Gastgewerbe wieder eine Perspektive bieten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Europäische Union hat sich vorläufig auf eine Reform der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme verständigt. Wie aus einer Mitteilung des Geschäftsreiseverbades BT4Europe hervorgeht, betrifft die Einigung insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen.

Caroline von Kretschmann äußert sich zur Entlastungsprämie und nennt eine Beispielrechnung: Für die Auszahlung an alle Mitarbeiter wären 3,3 Millionen Euro zusätzlicher Umsatz erforderlich. Auch der DEHOGA Hessen kritisiert das Maßnahmenpaket der Bundesregierung.

Als Reaktion auf gestiegene Kosten durch den Iran-Krieg ermöglicht die Koalition eine steuerfreie Krisenprämie für Arbeitnehmer. Die Wirtschaft hat aber schon verhalten reagiert.

Der Kanzler hat mit einer Äußerung zur gesetzlichen Rente für Empörung gesorgt. Auf dem CDA-Kongress versucht er, die Gemüter zu beruhigen. Und er hat eine Botschaft für den Koalitionspartner.

Sollten Steueraufschläge für Cola und Limo kommen, um Anreize für gesündere Ernährung zu setzen? Die Gesundheitsministerin ist dafür. Doch das letzte Wort in der Regierung ist noch nicht gesprochen.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Kennzeichnung der Tierhaltung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Der Hotelverband Deutschland plant mit „IHA Inside 2026“ ein Branchentreffen am Nürburgring. Auf dem Programm stehen Fachvorträge, Wettbewerbe und ein begleitendes Rahmenangebot.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Ziel ist laut Entwurf eine grundlegende Reform und Ausweitung der Kennzeichnungspflichten, insbesondere auf die Außer-Haus-Verpflegung wie Restaurants, Kantinen und Imbisse.

Das lange geplante staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch soll nach Plänen des Bundesagrarministeriums im nächsten Jahr mit mehreren Änderungen eingeführt werden - und zwar außer in Supermärkten auch in Restaurants und Kantinen.