Hotels und Innen-Gastronomie: Schleswig-Holstein mit großem Öffnungsschritt

| Politik Politik

Kurz vor Pfingsten fährt Schleswig-Holstein das öffentliche Leben in weiten Teilen weiter hoch. Ab Montag wird im nördlichsten Bundesland unter Corona-Bedingungen in diversen Bereichen mehr möglich - für Einheimische und für Besucher aus ganz Deutschland. Geknüpft ist alles an strenge Vorschriften wie Tests in dichter Folge und das Tragen von Schutzmasken.

Die Landesregierung hat die Neuerungen beschlossen, nachdem die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen seit längerem stabil unter 100 lag. Zuletzt schwankte die Inzidenz um den Wert 50.

Wesentliche Änderungen im Einzelnen:

TOURISMUS: Urlauber aus ganz Deutschland können wieder überall im Land Ferien machen und nicht mehr nur in vier Modellregionen wie bisher. Touristen, die im Norden in Hotels, Ferienwohnungen oder Campingplätzen übernachten wollen, müssen mit frischem negativen Corona-Test anreisen und diesen alle drei Tage erneuern. Ein Antigen-Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test höchstens 48 Stunden.

GASTRONOMIE: Lokale dürfen unter strengen Auflagen auch ihre Innenbereiche öffnen. Voraussetzung ist ein negativer Testnachweis oder eine Bescheinigung, dass eine vollständige Impfung mindestens zwei Wochen alt ist. Auch Beschäftigte mit Gästekontakt brauchen aktuelle Tests. Grundsätzlich dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen. Außerhalb geschlossener Räume sind zusammen zehn Gäste erlaubt. Die Außengastronomie ist schon geöffnet.

KONTAKTREGELN: Im Freien können sich generell insgesamt zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten gemeinsam aufhalten, nicht mehr nur fünf aus zwei Haushalten. Diese Regel bleibt für den Innenbereich bestehen, auch in Wohnungen.

VERSAMMLUNGEN: Im Freien sind 250 statt bislang 100 Menschen gestattet. Dies gilt auch für Religionsgemeinschaften. Bestattungen und Trauerfeiern sind mit bis zu 100 Teilnehmern im Außenbereich und mit maximal 50 drinnen erlaubt.

FREIZEIT UND KULTUR: Freizeitparks können öffnen. Beim Besuch von Kultureinrichtungen wie Museen im Innenbereich sind negative Corona-Tests erforderlich. Die Ausflugsschifffahrt wird unter Auflagen zugelassen. Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen wie Duschen auf Campingplätzen dürfen benutzt werden; Saunen und Whirlpools bleiben geschlossen.

SPORT: Auch hier wird mehr möglich. Nun dürfen in Hallen bis zu zehn Kinder und Jugendliche ohne Körperkontakt in festen Gruppen und unter Anleitung aktiv sein. Im Freien können bis zu 20 dabei sein. In Bahnen darf wieder geschwommen werden. Schwimmunterricht wird in Freibädern und Außenbecken erlaubt. Unter Auflagen können Amateursportler wieder Wettkämpfe im Freien austragen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.