HOTREC und IHA begrüßen Vorschlag zur Regulierung der Kurzzeitvermietung

| Politik Politik

Die EU-Kommission hat am 7. November einen Vorschlag für eine neue Verordnung veröffentlicht, um die kurzfristige Vermietung von Unterkünften EU-weit transparenter, effektiver und nachhaltiger zu machen. Der Vorschlag soll die derzeitige Fragmentierung in der EU bei der Weitergabe von Daten durch Online-Plattformen wie Booking.com, Airbnb und Expedia beheben und letztlich illegale Angebote verhindern. Daten von Gastgebern und Online-Plattformen sollen in Zukunft besser erhoben und ausgetauscht werden.

Der Verordnungsentwurf biete laut HOTREC und Hotelverband Deutschland (IHA) die Chance, die Wettbewerbsbedingungen für alle Beherbergungsbetriebe anzugleichen und einen einheitlichen Rahmen zu schaffen, der den Gästen, den Gastgebern, den Einwohnern und dem gesamten touristischen Ökosystem der EU zugutekommt.

„Das europäische Hotel- und Gaststättengewerbe fordert seit langem eine EU-Verordnung, die sich mit den Herausforderungen befasst, die durch das Phänomen der privaten Kurzzeitvermietung entstanden sind. Der Vorschlag der Europäischen Kommission, der auf dem kürzlich verabschiedeten Digital Services Act basiert, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um ein faires, transparentes, wettbewerbsfähiges und nachhaltiges Beherbergungsumfeld zu gewährleisten", erklärte Marie Audren, Generaldirektorin von HOTREC.

„Die Initiative der Europäischen Kommission ist sehr zu begrüßen und wird voll von uns unterstützt. Eine europäische Regelung für Kurzzeitvermietungen wird dazu beitragen, die Transparenz bei der Identifizierung von Gastgebern von Kurzzeitunterkünften sowie bei den von ihnen einzuhaltenden Vorschriften zu verbessern und fairere Wettbewerbsbedingungen für alle Teilnehmer des Beherbergungsmarktes herzustellen“, ergänzt Tobias Warnecke, Geschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA).

Konkret soll mit dem neuen vorgeschlagenen Rahmen Folgendes erreicht werden:

  • Harmonisierung der Anforderungen an die Registrierung von Gastgebern und ihren für die kurzfristige Vermietung bestimmten Unterkünfte, wenn diese Anforderungen von den nationalen Behörden eingeführt werden: die Registrierungssysteme müssen dann vollständig online und benutzerfreundlich sein.  Ähnliche relevante Informationen über die Gastgeber und ihre Unterkünfte, d. h. „Wer?“, „Was?“ und „Wo?“ sollten verlangt werden. Beim Ausfüllen der Registrierung sollten Gastgeber eine individuelle Registrierungsnummer erhalten.
  • Präzisierung der Vorschriften, um sicherzustellen, dass Registrierungsnummern angezeigt und kontrolliert werden: Online-Plattformen müssen es Hosts ermöglichen, Registrierungsnummern auf ihren Plattformen anzuzeigen. Sie müssen auch stichprobenartig prüfen, ob sich Gastgeber registrieren und die richtigen Nummern anzeigen. Behörden können Registrierungsnummern sperren und Plattformen auffordern, nicht konforme Hosts zu streichen.
  • Straffung des Datenaustauschs zwischen Online-Plattformen und Behörden: Online-Plattformen müssen Daten über die Zahl der gemieteten Übernachtungen und der Gäste einmal monatlich automatisch an die Behörden weitergeben. Für kleine Plattformen und Kleinstplattformen sind vereinfachte Möglichkeiten der Berichterstattung vorgesehen. Behörden Werden diese Daten über nationale „einheitliche digitale Zugangsstellen“ erhalten.
  • Ermöglichung der Weiterverwendung von Daten in aggregierter Form: Die im Rahmen dieses Vorschlags generierten Daten werden in aggregierter Form zu den von Eurostat erstellten Tourismusstatistiken beteiligt und in den künftigen europäischen Datenraum für den Tourismus einfließen. Diese Informationen werden die Entwicklung innovativer, tourismusbezogener Dienstleistungen unterstützen.
  • Einrichtung eines wirksamen Rahmens für die Umsetzung: Die Mitgliedstaaten werden die Umsetzung dieses Transparenzrahmens überwachen und die entsprechenden Sanktionen für Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dieser Verordnung festlegen.

Der Kommissionsvorschlag wird nun im Hinblick auf seine Annahme vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Nach seiner Annahme und seinem Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten eine Frist von zwei Jahren, um die erforderlichen Mechanismen für den Datenaustausch einzurichten.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.