Ifo-Institut: Mindestlohn sollte Lohnentwicklung nicht bestimmen

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Bei der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns hat das Münchner Ifo-Institut für Zurückhaltung plädiert. Grundsätzlich habe die Mindestlohnkommission den Auftrag, sich bei ihrer Empfehlung für die Erhöhung daran zu orientieren, wie die Tariflöhne insgesamt sich entwickelten, sagte Ifo-Präsident Clemens Fuest der Funke Mediengruppe.

«Im ersten Quartal 2023 lagen die Tariflöhne knapp drei Prozent höher als ein Jahr zuvor, bis Oktober könnte die Steigerung etwas höher liegen. Sinn dieser Regel ist, dass die Mindestlöhne den allgemeinen Tariflöhnen folgen sollten, sie die Lohnentwicklung aber nicht bestimmen sollen.»

Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, sagte hingegen, dass eine Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro von zurzeit 12 Euro gesamtwirtschaftlich gesehen positive Effekte hätte. «Denn es würde die Kaufkraft vieler Menschen stützen und somit auch einen Nachfrageimpuls setzen und zum wirtschaftlichen Aufschwung beitragen», sagte er.

Nach Einschätzung der Vorsitzenden des Sozialverbands Deutschland, Michaela Engelmeier, müsste der Mindestlohn auf mindestens 14,13 Euro erhöht werden, um die Inflation auszugleichen. Die Linken-Fraktionsvorsitzende Amira Mohamed Ali forderte eine Anhebung auf mindestens 13,53 Euro.

Die Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern will am Montag in Berlin ihren Vorschlag für die neue Höhe des gesetzlichen Mindestlohns vorlegen. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte ihn zum 1. Oktober 2022 ausnahmsweise per Gesetz von 10,45 Euro auf 12 Euro angehoben. Den nächsten Erhöhungsschritt zum 1. Januar 2024 soll nun wieder die Kommission vorschlagen. Die Regierung macht den neuen Wert dann in der Regel per Verordnung verbindlich. (dpa)


 

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