Illegale Ferienwohnungen in Berlin – Hauptstadt-DEHOGA fordert mehr Tempo

| Politik Politik

Illegale Ferienwohnungen in Berlin – Hauptstadt DEHOGA fordert mehr Tempo


Das Berliner Zweckentfremdungsgesetz zeigt nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Anfang 2024 deutliche Wirkung: Auch Ferienwohnungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes betrieben wurden, können rückwirkend verboten und dem Wohnungsmarkt zugeführt werden. Laut einer parlamentarischen Anfrage der Linken betrifft das rund 1.100 Wohnungen – 300 davon wurden bereits erfolgreich umgewandelt, vor allem in Mitte und Tempelhof-Schöneberg.

Insgesamt wurden seit 2016 über 13.500 Verfahren wegen illegaler Ferienvermietung eingeleitet. Über 8.100 Ferienwohnungen konnten so wieder der regulären Wohnraumnutzung zugeführt werden – allein in Friedrichshain-Kreuzberg über 2.000. Die Linke fordert nun schärfere Kontrollen und mehr Personal in den Bezirken. Sie wirft der schwarz-roten Koalition vor, aus Rücksicht auf den Tourismus nicht konsequent gegen illegale Vermietungen vorzugehen.

Seit 2018 gelten strengere Regeln: Ferienwohnungsanbieter benötigen eine Registriernummer und ggf. eine Genehmigung. Trotzdem werden regelmäßig Verstöße festgestellt. Die Bezirksämter verhängten bislang Bußgelder in Höhe von rund 11 Millionen Euro, von denen etwa 4,2 Millionen tatsächlich eingetrieben wurden.

Illegale Ferienwohnungen: DEHOGA Berlin begrüßt Rückführung und fordert mehr Tempo

 

Berlin, den 13. Juni 2025 – Der DEHOGA Berlin begrüßt die Rückführung illegal genutzter Ferienwohnungen in den regulären Wohnungsmarkt ausdrücklich.
Angesichts des angespannten Wohnungsmarkts in Berlin ist jeder zusätzliche Wohnraum ein wichtiger Beitrag zur Entlastung – insbesondere mit Blick auf die dringend benötigten Kapazitäten zur Sicherung von Arbeits- und Fachkräften. Bezahlbarer Wohnraum ist eine zentrale Voraussetzung, um Beschäftigte in der Stadt zu halten, neue Fachkräfte zu gewinnen und Berlin als Wirtschaftsstandort dauerhaft attraktiv zu gestalten.

 

Gleichzeitig hält der DEHOGA Berlin eine Beschleunigung der Verfahren für dringend erforderlich. Die Rückführung darf nicht an langwierigen Prozessen scheitern – der Bedarf ist akut.
Auch die Online-Plattformen müssen stärker in die Pflicht genommen werden. Darüber hinaus ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der zuständigen Senatsverwaltung und den Bezirken entscheidend für eine wirksame Umsetzung.

 

Die illegale Nutzung von Ferienwohnungen hat nicht nur negative Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt – dem Land Berlin entgehen dadurch auch erhebliche Steuereinnahmen, die in Bereichen wie Kultur, Bildung oder Infrastruktur dringend benötigt werden.

 

Der DEHOGA Berlin appelliert an den Berliner Senat, das Thema mit hoher Priorität und klarer Konsequenz weiter voranzutreiben.

 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Kein Bier nach 22.00 Uhr? Das Verkaufsverbot im Münchner Uni-Viertel ist erstmal gestoppt – aber nur auf Bewährung. Bürgermeister Krause richtet eine eindeutige Warnung an die Feiernden.

Der DEHOGA Bayern hat Vorwürfe der Gewerkschaft NGG zur geplanten Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie zurückgewiesen. Landesgeschäftsführer Geppert sprach in diesem Zusammenhang von „Nestbeschmutzung“ und forderte stattdessen Unterstützung in den Gesprächen über steuerliche Entlastungen.

Die für das kommende Jahr geplante Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie begrüßt der DEHOGA Bundesverband als wichtigen politischen Schritt. Die Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges betont, dass es bei vielen gastronomischen Betrieben derzeit um die schiere Existenzsicherung gehe.

In einigen Dörfern haben Gaststätten schwer zu kämpfen. Es fehlt an Personal und die Betriebe leiden unter gestiegenen Kosten. Die CDU in Brandenburg fordert für die Kneipen eine finanzielle Förderung.

Bei einem Treffen auf Schlossgut Groß Schwansee hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, gemeinsam mit dem Präsidium des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern, die Bedeutung der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie betont. Beide Seiten sprachen sich für eine zügige gesetzliche Umsetzung aus.

Der aktuelle Konjunkturbericht des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt eine stagnierende Wirtschaftsleistung, begleitet von Inflation und gestiegenen Strompreisen. Die Österreichische Hotelvereinigung warnt daher vor weiteren Kostenbelastungen.

Die Europäische Union hat die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 eingestellt. Mit der Aufhebung der zugrundeliegenden ODR-Verordnung entfallen auch die damit verbundenen Informationspflichten für Unternehmen. Dies betrifft auch Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie, die nun aktiv werden müssen.

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz verabschiedet. Demnach sollen öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dieser Beschluss könnte auch Bereiche des Gastgewerbes betreffen.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt. Damit greift die Regierung eine langjährige Kritik des DEHOGA auf, der die oft belastenden und imageschädigenden Vor-Ort-Prüfungen durch bewaffnete Zollbeamte in Hotels und Restaurants bemängelt hatte.

Die Regierung plant Verbesserungen bei Rentenniveau und Mütterrente - und will diese eigentlich mit Steuergeld bezahlen. Doch auch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt eine Mehrbelastung zu.