Impfung von Mitarbeitern in Hotellerie und Gastronomie

| Politik Politik

Mit den zunehmenden Öffnungsschritten für Gastronomie und Hotellerie in den Bundesländern wird auch die Forderung von DEHOGA und NGG nach einer Priorisierung der gastgewerblichen Beschäftigten bei der Impfreihenfolge immer wichtiger.

Einige Bundesländer behandeln die Beschäftigten des Gastgewerbes aufgrund der wechselnden Kundenkontakte bereits als zugehörig zur Prioritätengruppe 3 (gemäß § 4 Nr. 9 der aktuellen Impfverordnung „sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht“) bzw. haben diese Zuordnung unmittelbar angekündigt. Dort darf dann mittels Arbeitgeberbescheinigung durch Impfzentren oder Hausärzte geimpft werden. Muster für die entsprechenden Arbeitgeberbescheinigungen sowie Informationen zur Umsetzung der Impfungen im jeweiligen Bundesland findet man auf den Webseiten der Bundesländer.

 

Andere Bundesländer haben bereits die ursprünglich erst für Juni vorgesehene allgemeine Aufhebung der Priorisierung umgesetzt bzw. angekündigt, jedenfalls bei Impfungen durch Haus- oder Betriebsärzte. Das eröffnet auch Möglichkeiten für vom Arbeitgeber initiierte bzw. organisierte Impfungen durch Betriebsärzte, auch über die bisherigen vereinzelten Modellprojekte hinaus.

Angestellte Betriebsärzte sind im Gastgewerbe nicht verbreitet, aber es gibt in der Branche Unternehmen, die mittels ihrer externen arbeitsmedizinischen Dienstleister Impfkampagnen für ihre Mitarbeiter durchführen oder planen. Für diese sei auf den hier verlinkten Leitfaden der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) zu Impfungen durch Betriebsärzte hingewiesen, insbesondere auch auf die Ausführungen zur Haftung und zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Spätere Aktualisierungen dieses Leitfadens sowie weitere Informationen der Spitzenverbände der Wirtschaft, z.B. Aufklärungsmerkblätter, Produktinformationen sowie eine Betriebsarztsuche, finden Sie unter dem Motto #WirtschaftImpft auf der hier verlinkten Website.

Ab 7. Juni 2021 startet die Einbeziehung der Betriebsärzte in die Impfkampagne. Angestellte Werksärzte, Betriebsärzte von überbetrieblichen Diensten und freie Betriebsärzte, die dann impfen wollen, müssen bis Freitag, 21. Mai 2021, 12.00 Uhr Impfstoff bestellen. Eine Handreichung mit Informationen zur Impfbestellung und -handhabung zur Weitergabe an Ihren Betriebsarzt bzw. Dienstleister stellen wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Verfügung.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Beim Kauf von Koteletts soll künftig auch ein amtliches Siegel über die Zustände in den Ställen informieren. Der Start verzögert sich weiter. Für eine Ausdehnung gibt es nun aber ein Datum. Das verpflichtende Logo soll auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen. 

Sternekoch Alexander Herrmann tritt bei der Kommunalwahl 2026 als CSU-Kandidat für den Kreistag Kulmbach an. Der bekannte Gastronom steht auf dem 50. und damit letzten Listenplatz.

Schleswig-Holsteins schwarz-grüne Landesregierung will der geplanten steuerlichen Entlastung für Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler kommende Woche im Bundesrat zustimmen. Die Gastronomie sei zentral für ihr Land als Tourismus-Standort, wirtschaftlich wie kulturell, so Ministerpräsident Daniel Günther.

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.