Initiative zieht für Corona-Entschädigung vor Verfassungsgericht

| Politik Politik

Die Betreiber eines Modegeschäfts in Bad Dürkheim sowie andere Unternehmer fordern vor dem Bundesverfassungsgericht Entschädigungen für Betriebsschließungen. Eine Initiative, die nach eigenen Angaben mehr als 850 Betroffene vertritt, hat in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Die Betreiber eines Modegeschäfts im pfälzischen Bad Dürkheim sowie andere Unternehmer fordern vor dem Bundesverfassungsgericht staatliche Entschädigungen für Betriebsschließungen und Einnahmeausfälle in der Corona-Pandemie. Eine Initiative, die nach eigenen Angaben mehr als 850 Betroffene vertritt, hat in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Eine zweite Klage soll im September folgen. Parallel wollen die Anwälte der Geschädigten in den einzelnen Bundesländern Klage erheben. Ihre Strategie zielt darauf ab, dass die Zivilgerichte diese Verfahren aussetzen und die Frage nach einer Entschädigungspflicht ebenfalls in Karlsruhe vorlegen.

Hintergrund ist, dass das Infektionsschutzgesetz nur dann eine Entschädigung vorsieht, wenn der Betriebsinhaber sich selbst angesteckt hat und deshalb zumachen muss. Bei den allermeisten Läden, Restaurants, Kinos, Clubs und Kneipen, die im März der Lockdown wegen der Ausbreitung von Covid-19 traf, war das nicht der Fall.

Die Soforthilfen sind für viele nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Ein Modegeschäft in Rheinland-Pfalz, das zusammen mit einer Musikkneipe aus Magdeburg, einem Hamburger Lederwaren-Händler und einer Hotelkette hinter der ersten Verfassungsklage (Az. 1 BvR 1726/20) steht, bekam 15 000 Euro. Der verbleibende Schaden wird in der Beschwerdeschrift, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, mit rund 205 000 Euro beziffert. Außerdem sei im Lager Saisonware im Wert von ungefähr 150 000 Euro unverkauft liegengeblieben.

«Wir verkennen nicht, dass sich die Bundesregierung große Mühe gibt, soziale Härten zu minimieren», sagt der Potsdamer Staatshaftungsexperte Siegfried de Witt. Aber es brauche eine gesetzliche Regelung. «Die Mitglieder unserer Initiative sind an der Situation völlig schuldlos», ergänzt der Berliner Anwalt Wolfgang Schirp. Sie hätten allein schließen müssen, um Menschenansammlungen zu vermeiden und damit das Gesundheitssystem zu entlasten.

Bisher haben die Verfassungsrichter die meisten Corona-Klagen, die direkt in Karlsruhe eingereicht wurden, ohne genauere Prüfung abgewiesen. Die Kläger wurden aufgefordert, erst den Rechtsweg zu erschöpfen, sich also vorher durch die Instanzen zu klagen.

Die Anwälte meinen, dass sie sich trotzdem ohne Umweg an das Verfassungsgericht wenden können. Alles andere sei sowieso sinnlos. Sie verweisen etwa auf ein Urteil des Landgerichts Hannover: Dort hatte der Inhaber eines Ausflugslokals vergeblich 10 000 Euro Entschädigung vom Land Niedersachsen eingefordert - für Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz lägen die Voraussetzungen nicht vor.

Rechtlich argumentieren die Anwälte vor allem mit dem Schutz des Eigentums im Grundgesetz. Die massiven Grundrechtseingriffe seien zwar möglicherweise gerechtfertigt gewesen. Sie seien aber nur verfassungsgemäß, wenn der Gesetzgeber gleichzeitig einen finanziellen Ausgleich für die Betroffenen vorsehe. Dazu haben die Anwälte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auch per Brief aufgefordert.

Dieser Ausgleich könnte niemandem den vollen Schaden ersetzen, müsste aus Sicht der Anwälte aber mindestens die Betriebskosten der Betroffenen decken. Es werde nicht verkannt, dass dies «erhebliche Belastungen für den Bundeshaushalt mit sich bringen wird», heißt es in einer dem Minister übersandten Analyse. Aber: «Dies ist der Preis der gewählten Strategie zur Bekämpfung der Pandemie.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gemeinsam mit Handelsunternehmen und Verbänden eine Regulierung der Gebühren für sogenannte Commercial Cards gefordert. Wie der Verband auf Linkedin mitteilt, habe sich die Initiative dazu an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.

Seltene Einigkeit: Wie CSU-Chef Söder findet auch SPD-Ministerpräsidentin Schwesig, die Entlastungsprämie sollte man abhaken. Beide setzen die Hoffnungen nun auf eine Einkommensteuerreform.

Die Österreichische Hotelvereinigung wirft der Gewerkschaft vida einen aggressiven Verhandlungsstil in den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen vor. Gleichzeitig verweist die ÖHV auf höhere Löhne, neue Zuschläge und zusätzliche Leistungen für Beschäftigte.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen FDP-Antrag gegen kommunale Verpackungssteuern abgelehnt. Umweltverbände begrüßen die Entscheidung, während der Bundesverband der Systemgastronomie zusätzliche Belastungen für Betriebe befürchtet.

Der DEHOGA Baden-Württemberg bewertet den neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU teilweise positiv. Der Verband sieht Fortschritte bei Tourismus, Ausbildung und Bürokratieabbau, kritisiert jedoch fehlende Aussagen zu kommunalen Abgaben und zur Meisterprämie im Gastgewerbe.

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu.

McDonald's Deutschland setzt das Format Burger Dialog fort. In Kooperation mit dem Musiker Eko Fresh und Vertretern aus der Bundespolitik thematisiert das Unternehmen zum Auftakt der neuen Runde das Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement.

Die Gewerkschaft NGG droht in Hessen mit den "größten Streiks, die diese Branche in der Bundesrepublik jemals erlebt" habe. Vorabankündigungen wie bei der Bahn werde es laut NGG nicht geben.

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß.