Inklusiver Arbeitsmarkt - Bundestag beschließt Erhöhung der Ausgleichsabgabe auf bis zu 720 Euro

| Politik Politik

Gestern hat der Bundestag in 2./3. Lesung das „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“ beschlossen. Darin enthalten : Die Erhöhung der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen bezahlen müssen, die nicht genug schwerbehinderte Arbeitnehmer beschäftigen. Es gab zwar noch einige kleinere Änderungen im Gesetz. Der zentrale Kritikpunkt des DEHOGA blieb aber unverändert: Die Verteuerung der Ausgleichsabgabe und die Neueinführung einer sog. „vierten Staffel“.

Der DEGHOGA erläutert: Schon bisher ist die Abgabehöhe gestaffelt. Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Bis 40 Arbeitsplätze muss ein schwerbehinderter Arbeitnehmer beschäftigt werden, bis 60 Arbeitsplätze zwei. Wird diese Beschäftigungsquote nicht erreicht, wird die Ausgleichsabgabe fällig. Je weniger schwerbehinderte Beschäftigte ein Unternehmen hat, desto höher ist die Abgabe, die es für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz bezahlen muss.

 

Die Ampelkoalition erhöht nun den Druck auf Unternehmen, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen: Für sie werden dann 720 Euro jährlich für jeden Arbeitsplatz fällig, der rechnerisch mit einer schwerbehinderten Person besetzt sein müsste. Auch die anderen drei Staffeln erhöhen sich, und zwar auf 140, 245 bzw. 360 Euro (je nach erreichter Beschäftigungsquote) pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz.

Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig, der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 12. Mai 2023 damit befassen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.