Das jährliche Kontingent für die sogenannte Westbalkanregelung für das Jahr 2025 ist ausgeschöpft. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) informierte Arbeitgeber über die Überschreitung des aktuell geltenden Kontingents von 50.000 Zustimmungen. Arbeitgeber, deren Anträge bis zum Erreichen der Obergrenze keine Zustimmung erhalten haben, erhalten nun Ablehnungen.
Aktuelle Kontingentsausschöpfung und neues Antragsverfahren
Die BA teilte mit, dass die Ausschöpfung des Jahreskontingents voraussichtlich Ende November 2025 erreicht wurde. Dies zieht Ablehnungen für noch offene Anträge nach sich, da aus rechtlichen Gründen keine weiteren Zustimmungen mehr erteilt werden dürfen.
Die Westbalkanregelung ermöglicht Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien die Beantragung eines Visums oder Aufenthaltstitels. Ziel der Regelung ist die Arbeitsaufnahme in Deutschland. Seit dem 1. Juni 2024 gilt das erhöhte Jahreskontingent von 50.000 Zustimmungen. Gleichzeitig wurde das Verfahren umgestellt: Arbeitgeber beantragen eine Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit, welche Antragsteller beim Visatermin in der deutschen Auslandsvertretung vorlegen müssen.
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Aufgrund der hohen Nachfrage kommt es seit geraumer Zeit regelmäßig zur Ausschöpfung der monatlichen Kontingente, was bereits zu teils sehr langen Wartezeiten führt. Die Höhe der monatlichen Kontingente richtet sich nach der Zahl der verfügbaren Visatermine bei der Auslandsvertretung, um eine zeitnahe Terminwahrnehmung zu gewährleisten.
Folgen für abgelehnte Anträge und Ausblick auf 2026
Abgelehnte Anträge werden nicht automatisch in das Kontingent für das nächste Jahr übernommen. Arbeitgeber, die ihr Beschäftigungsvorhaben weiterverfolgen wollen, müssen eine neue Vorabzustimmungsanfrage stellen.
Eine neue Anfrage kann bereits im Dezember gestellt werden. Die Bearbeitung dieser Anträge findet jedoch frühestens ab dem 1. Januar 2026 statt, da das Kontingent erst dann wieder geöffnet wird.
Kritik an der geplanten Kontingent-Begrenzung
Das Gastgewerbe äußerte Bedenken hinsichtlich der politischen Pläne zur Begrenzung der Zustimmungen. Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ist vereinbart, das jährliche Kontingent auf 25.000 Zustimmungen zu begrenzen.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hält diese geplante Halbierung angesichts der hohen Nachfrage von Unternehmen in Deutschland für nicht sachgerecht. Aus Sicht des DEHOGA sollte das Kontingent mindestens beibehalten, besser noch erhöht werden.
Der Verband argumentiert, dass die Regelung auf andere Herkunftsländer übertragen werden sollte. Im Gastgewerbe bestehe weiterhin ein Bedarf an motivierten Arbeitskräften, auch solchen ohne formale Qualifikation. Da Einreise und Verbleib nach der Westbalkanregelung einen existenzsichernden Arbeitsvertrag voraussetzen, seien Sorgen vor Zuwanderung in die Sozialsysteme unbegründet und wissenschaftlich widerlegt.












