Jedes zweite EU-Land nun teilweise Corona-Risikogebiet

| Politik Politik

Die Bundesregierung hat Regionen in elf EU-Ländern zu Corona-Risikogebieten erklärt und warnt nun vor Reisen dorthin. Darunter sind direkt an Deutschland grenzende Regionen in Tschechien und Österreich sowie die Hauptstädte Dänemarks, Portugals und Irlands - Kopenhagen, Lissabon und Dublin. Insgesamt sind damit nun schon 14 von 27 EU-Mitgliedstaaten zumindest teilweise wieder als Risikogebiete ausgewiesen.

Erstmals wurden am Mittwoch Regionen in Dänemark, Portugal, Irland und Slowenien wegen der rasant steigenden Infektionszahlen zu Risikogebieten erklärt. In Frankreich, Tschechien, den Niederlanden, Kroatien, Rumänien, Österreich und Ungarn kamen weitere Gebiete hinzu.

Reisende, die aus Risikogebieten zurückkehren, müssen sich 48 Stunden vor oder nach der Einreise auf Corona testen lassen und dann in Quarantäne bleiben, bis das Ergebnis da ist. Die Reisewarnung ist kein Verbot, soll aber eine erhebliche abschreckende Wirkung haben. Allerdings hat sie auch eine positive Seite für Verbraucher: Sie ermöglicht es Reisenden, Buchungen kostenlos zu stornieren.

Diese neuen Reisewarnungen dürften die Menschen in Deutschland am meisten interessieren:

GRENZREGIONEN:

In Österreich hat es nach der Hauptstadt Wien nun auch die Urlaubsregion Vorarlberg mit der Hauptstadt Bregenz südöstlich vom Bodensee getroffen. In Tschechien sind es drei Verwaltungsregionen an der Grenze zu Bayern und Sachsen: Karlsbad (Karlovy Vary), Pilsen (Plzen), Liberec (Reichenberg) und Südböhmen. Der tschechische Außenminister Tomas Petricek sagte am Abend, die Entscheidung Deutschlands sei angesichts der Corona-Zahlen in seinem Land «verständlich». Man habe in Verhandlungen mit Berlin Ausnahmen für Berufspendler, Lkw-Fahrer und Transitreisende erreichen können. «Wir verhandeln weiter über den sogenannten kleinen Grenzverkehr, also mögliche Ausnahmen für Menschen, die unmittelbar an der Grenze leben», sagte der Sozialdemokrat.

Schätzungen zufolge arbeiten rund 37 000 tschechische Berufspendler in Deutschland, vor allem in der Gastronomie und dem Gesundheitswesen. In Bayern sieht die sogenannte Einreisequarantäneverordnung vor, dass Berufspendler aus dem Ausland nicht in Quarantäne müssen, wenn sie sich regelmäßig nicht länger als 48 Stunden im Ausland aufhalten und keine Symptome aufweisen. Sie gilt noch bis zum 3. Oktober.

HAUPTSTÄDTE:

In den Ballungsräumen breitet sich das Coronavirus besonders stark aus. In Dänemark ist daher nun auch Hovedstaden um die Hauptstadt Kopenhagen die erste Region, die als Risikogebiet ausgewiesen wird. Dazu zählt aber auch die beliebte Ferieninsel Bornholm in der Ostsee. Auch in Irland und Portugal trifft es zuerst die Hauptstädte Lissabon und Dublin.

FRANKREICH:

In Frankreich wurde schon in den letzten Wochen eine Region nach der anderen zum Risikogebiet erklärt. Jetzt kommen drei weitere hinzu, die zwar nicht an der deutschen Grenze liegen, aber bei Urlaubern dennoch bekannt und beliebt sind: Die Normandie, die Bretagne und das Loire-Tal. Unter den acht Nachbarländern Deutschlands gibt es übrigens nur noch zwei, die noch ohne Risikogebiet sind: Luxemburg und Polen.

Nach Ausbruch der Corona-Pandemie hatte das Auswärtige Amt am 17. März erstmals eine weltweite Reisewarnung für touristische Reisen ausgesprochen. Für mehr als 30 europäische Länder wurde sie Mitte Juni zunächst wieder aufgehoben. Schon nach wenigen Wochen mussten die Reisewarnungen für die ersten Länder aber wegen steigender Infektionszahlen wieder reaktiviert werden. Inzwischen ist mehr als die Hälfte der EU-Länder betroffen. Spanien ist aber weiterhin der einzige Mitgliedstaat, der ganz zum Risikogebiet erklärt wurde.

Die Einstufung erfolgt in der Regel, wenn die Zahl der Corona-Neuinfektionen die Marke von 50 Fällen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen übersteigt. Bei der Reisewarnung kann es bisher auch noch andere Gründe wie Einreisesperren oder fehlende Hygienemaßnahmen geben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.