Jurist sieht kostenpflichtige Corona-Tests unproblematisch

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Das Ende kostenloser Corona-Tests für alle ist nach Ansicht des Potsdamer Rechtswissenschaftlers Thorsten Ingo Schmidt trotz der Kritik zu rechtfertigen. «Ich halte das für unproblematisch», sagte der Rechtsprofessor der Deutschen Presse-Agentur. «Der Grundsatz ist, dass die Leistung, die man in Anspruch nimmt, bezahlt werden muss. Also bedarf es einer Rechtfertigung, warum der Staat die Kosten übernimmt.»

Ab dem 11. Oktober wird der Bund nicht mehr die Kosten für Schnelltests für alle Bürger übernehmen. Wer sich nicht impfen lässt und zum Beispiel für einen Restaurantbesuch einen negativen Test braucht, muss ihn dann selbst bezahlen. Ausnahmen gelten etwa für Schwangere und Kinder unter 12 Jahren. Kritiker wie die AfD warnen vor einem «Impfzwang durch die Hintertür».

Die kostenlosen Tests seien ohne Weiteres zu rechtfertigen gewesen, solange nicht genug Impfstoff zur Verfügung gestanden habe, sagte Schmidt. «Nun aber kann man sich kostenlos impfen lassen, es gibt ein breites Angebot an verschiedenen Impfstoffen und die Nebenwirkungen sind in der Regel überschaubar.» Er betonte: «Wenn ich mich dafür entscheide, mich nicht impfen zu lassen, muss ich auch die Konsequenzen und Einschränkungen meiner Teilhabe am gesellschaftlichen Leben tragen. Faktisch mag die Kostenpflicht für Tests ein Anreiz sein, sich impfen zu lassen.» Warum solle aber jemand von den finanziellen Folgen seiner Entscheidung freigestellt werden?, fragte Schmidt.

Eine besondere schwierige Situation tritt nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers nur dann auf, wenn die Impfung sehr teurer oder sehr risikoreich wäre. «Die Impfung ist aber kostenlos und risikoarm», sagte er. «Es spricht aus meiner Sicht für diejenigen Menschen, die geimpft werden können, nichts gegen kostenpflichtige Tests. Anders muss man es sehen für Kinder unter 12 Jahren oder für Schwangere.»


 

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