Jurist sieht kostenpflichtige Corona-Tests unproblematisch

| Politik Politik

Das Ende kostenloser Corona-Tests für alle ist nach Ansicht des Potsdamer Rechtswissenschaftlers Thorsten Ingo Schmidt trotz der Kritik zu rechtfertigen. «Ich halte das für unproblematisch», sagte der Rechtsprofessor der Deutschen Presse-Agentur. «Der Grundsatz ist, dass die Leistung, die man in Anspruch nimmt, bezahlt werden muss. Also bedarf es einer Rechtfertigung, warum der Staat die Kosten übernimmt.»

Ab dem 11. Oktober wird der Bund nicht mehr die Kosten für Schnelltests für alle Bürger übernehmen. Wer sich nicht impfen lässt und zum Beispiel für einen Restaurantbesuch einen negativen Test braucht, muss ihn dann selbst bezahlen. Ausnahmen gelten etwa für Schwangere und Kinder unter 12 Jahren. Kritiker wie die AfD warnen vor einem «Impfzwang durch die Hintertür».

Die kostenlosen Tests seien ohne Weiteres zu rechtfertigen gewesen, solange nicht genug Impfstoff zur Verfügung gestanden habe, sagte Schmidt. «Nun aber kann man sich kostenlos impfen lassen, es gibt ein breites Angebot an verschiedenen Impfstoffen und die Nebenwirkungen sind in der Regel überschaubar.» Er betonte: «Wenn ich mich dafür entscheide, mich nicht impfen zu lassen, muss ich auch die Konsequenzen und Einschränkungen meiner Teilhabe am gesellschaftlichen Leben tragen. Faktisch mag die Kostenpflicht für Tests ein Anreiz sein, sich impfen zu lassen.» Warum solle aber jemand von den finanziellen Folgen seiner Entscheidung freigestellt werden?, fragte Schmidt.

Eine besondere schwierige Situation tritt nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers nur dann auf, wenn die Impfung sehr teurer oder sehr risikoreich wäre. «Die Impfung ist aber kostenlos und risikoarm», sagte er. «Es spricht aus meiner Sicht für diejenigen Menschen, die geimpft werden können, nichts gegen kostenpflichtige Tests. Anders muss man es sehen für Kinder unter 12 Jahren oder für Schwangere.»


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.