Justizminister Buschmann: Landesweite Hotspot-Regelung nur bei landesweiter Notlage

| Politik Politik

Bei der Corona-Bekämpfung pocht der Koalitionspartner FDP darauf, dass die vereinbarte Hotspot-Regelung für regionale Notlagen nicht pauschal angewandt werden darf. Die geänderte Regelung erlaubt in diesen Regionen, dass dort einige der ausgelaufenen Schutzmaßnahmen reaktiviert werden dürfen - aber nur nach einem Beschluss des jeweiligen Landtags.

Das Parlament müsse jeweils «sowohl das Vorliegen der konkreten Gefahr als auch die Anwendung konkreter Maßnahmen in einer konkreten Gebietskörperschaft beschließen», sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in den «Westfälischen Nachrichten» (Dienstag) aus Münster.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte den Akzent anders gesetzt und die Länder aufgefordert, von der Regelung Gebrauch zu machen. «Es wird nicht so sein, wie es oft dargestellt wird, dass der Landtag für jeden Hotspot zusammenkommt», hatte er am Freitag gesagt. Man kenne ja die Hotspots, und dann könne der Landtag in einer Sitzung die Regeln für alle Hotspots beschließen.

Lauterbach hatte die Länder auch ermuntert, notfalls das ganze Land zum Hotspot zu erklären. In der Praxis der von der FDP durchgeboxten Änderung scheint das aber nicht so einfach zu sein. Das einstige Vorzeigeland Mecklenburg-Vorpommern hat derzeit mit mehr als 2400 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner und Woche die bundesweit bei weitem höchste Sieben-Tage-Inzidenz und eine starke Belastung der Kliniken, sieht aber rechtliche Hürden, um die Schutzmaßnahmen im ganzen Land beizubehalten.

Buschmann pochte denn auch auf die hohen Voraussetzungen. Theoretisch sei es zwar möglich, ein komplettes Bundesland zum Hotspot zu erklären, erklärte er. «Aber es müssen dann auch flächendeckend im gesamten Bundesland die Voraussetzungen dafür vorliegen. Das ist entweder der Fall, wenn die Ausbreitung einer neuen, noch gefährlicheren Virusvariante festgestellt wird oder wenn die lokale Gesundheitsversorgung nicht mehr sichergestellt werden kann.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wirtschaftsverbände in Potsdam fordern die Aussetzung der für Juli geplanten Verpackungssteuer aufgrund anhaltender Unklarheiten bei der Umsetzung. Die Allianz warnt zudem vor Wettbewerbsnachteilen und einer mangelnden Lenkungswirkung der Abgabe.

Die Österreichische Hotelvereinigung drängt auf eine gesetzliche Regulierung von Online-Bewertungsplattformen nach italienischem Vorbild. Eine aktuelle Umfrage zeigt eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für eine Verifizierungspflicht bei Rezensionen.

Das Rückmeldeverfahren zu frühen Corona-Hilfen, die 2020 an Unternehmen geflossen waren, hatte Debatten ausgelöst. Nun will das Land Hessen die Verwaltungspraxis ändern. Der Dehoga erklärte, man sei damit nicht glücklich, aber zufrieden.

Eine Bitkom-Langzeitstudie zeigt, dass zehn Jahre nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung der betriebliche Umsetzungsaufwand für Unternehmen massiv gestiegen ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung kritisiert die geplante Erhöhung der Alkoholsteuer und warnt vor steigenden Kosten für den Tourismus. Verbandspräsident Walter Veit fordert angesichts der allgemeinen Teuerung Entlastungen und Entbürokratisierung statt neuer Steuern.

Rund um die Event-Messe Imex in Frankfurt ist es in Frankfurt zu ersten Warnstreiks im hessischen Hotel- und Gastronomiegewerbe gekommen. Rund 400 Beschäftigte von Hotels und Caterern seien dem Aufruf gefolgt, teilte die Gewerkschaft NGG mit.

Zum Auftakt der Veranstaltungsmesse Imex hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Beschäftigte mehrerer Frankfurter Messe-Hotels zu einem Warnstreik aufgerufen.

Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.

Die Corona-Pandemie hatte viele Thüringer Unternehmen vor Existenzprobleme gestellt. Der Staat half mit viel Geld. Ein Teil davon wurde zurückgefordert. Das ist der Stand in Thüringen.

Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 eine befristete Verordnung zu Ausnahmen beim Lärmschutz beschlossen. Damit können Public-Viewing-Veranstaltungen laut Mitteilung teilweise auch bis in die Nacht stattfinden. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat inzwischen auch der Bundesrat formal zugestimmt.