Kabinett beschließt besseren Schutz von Hinweisgebern

| Politik Politik

Die Bundesregierung will Bürger, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen oder Behörden geben, besser vor Kündigung und Mobbing schützen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Kabinett nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Als nächstes befassen sich Bundestag und Bundesrat damit.

Geschützt werden damit nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch Beamte, Selbstständige, Anteilseigner und Mitarbeiter von Lieferanten. Bei den Hinweisen kann es beispielsweise um Verstöße gegen Umweltschutzvorgaben oder Sicherheitsvorschriften, aber auch gegen das Kartellrecht gehen. Die sogenannten Whistleblower sollen sich an Meldestellen wenden können, wo ihre Identität vertraulich behandelt wird. Auch anonyme Hinweise sollen bearbeitet werden.

Ungerechtfertigte Nachteile für den Hinweisgeber wie Kündigung, Abmahnung, Verhindern einer Beförderung, Diskriminierung, Rufschädigung und Mobbing sind verboten und können zu Geldbußen führen.

Alle Arbeitgeber und Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten sollen eine solche Meldestelle einrichten müssen. In einem Konzern soll es ausreichen, wenn es eine Meldestelle bei der Konzernmutter gibt. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie Hinweisgeber, die Bedenken haben, sich an eine interne Stelle zu wenden, können beim Bundesamt für Justiz vorstellig werden.

Bei der Reform steht Deutschland unter Zeitdruck, denn es droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Eigentlich lief Mitte Dezember eine Frist für die EU-Staaten aus, gemeinsame Regeln zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht umzuwandeln. Das Justizministerium begründete die Verzögerung mit der früheren schwarz-roten Bundesregierung. Ein fertiger Entwurf sei am Widerspruch der Union gescheitert. Die neue rot-grün-gelbe Regierung habe das Projekt umgehend aufgenommen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.

Andere Länder haben mit einer Zuckersteuer bereits gute Erfahrungen gemacht. Experten der Akademie der Wissenschaften ermuntern zur Einführung auch in Deutschland.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert die Bundesregierung zu umfassenden Reformen auf. Wenn die Koalition ihre Mehrheit im Bundestag nicht nutze, sei dies schon «hart an der Grenze zur Verantwortungslosigkeit».

Werden Arbeitnehmer in Deutschland zu oft krankgeschrieben? Ja, befand Kanzler Merz schon am Wochenende. Er bekam dafür auch Kritik zu hören. Doch er bleibt bei seiner Position.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, sagte der CDU-Chef.

Die Einführung des verpflichtenden staatlichen Tierwohllogos verzögert sich deutlich. Wie Union und SPD im Bundestag beschlossen haben, wird der Start der Kennzeichnungspflicht auf den 1. Januar 2027 verschoben. Diese zusätzliche Zeit soll genutzt werden, um das System grundlegend nachzubessern und bereits ab Mitte 2027 auch auf Restaurants, Kantinen und die allgemeine Gastronomie auszuweiten.