Karl Lauterbach für kostenlose Corona-Tests bei Urlaubsrückkehrern

| Politik Politik

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat sich für kostenlose Corona-Tests bei Urlaubsrückkehrern ausgesprochen. «Optimal wäre es, jeden zu testen», sagte Lauterbach dem Tagesspiegel (Samstag) mit Blick auf Reiserückkehrer an Flughäfen.

Notwendig sei angesichts der Unvernunft einiger Urlauber und der generell höheren Kontaktdichte im Urlaub und an Flughäfen, dass es eine Aufforderung an alle Rückkehrer gebe, sich nach dem Urlaub kostenlos auf das Virus testen zu lassen. Eine Testpflicht hält der Bundestagsabgeordnete juristisch für nicht durchsetzbar.

Da Tests bei gerade erst Infizierten zunächst auch negativ ausfallen können, ist der SPD-Politiker für Testungen an Flughäfen und zudem einige Tage später bei Hausärzten oder Gesundheitsämtern. Lauterbach schätzt, dass 40 Millionen Euro ausreichen könnten, um die Maßnahme zu finanzieren. «Das Geld ist da», argumentierte er.

Ärztepräsident mahnt Urlauber zu besonderer Vorsicht

Wegen des Risikos einer zweiten Corona-Welle in Deutschland mahnt auch Ärztepräsident Klaus Reinhardt Urlauber zu besonderer Vorsicht. «Es gelten auch im Urlaub die Abstands- und Hygieneregeln», sagte Reinhardt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. «Das ist wichtig, sehr wichtig.»

Völlig unverständlich sei es, wie sich einige Urlauber vor einer Woche auf Mallorca verhalten hätten. «Party in der Pandemie - das ist schlicht unverantwortlich», sagte der Präsident der Bundesärztekammer. Auf der Urlaubsinsel hatten Menschen unter Missachtung der Vorsorgemaßnahmen gefeiert.

Reinhardt stellte fest: «Es gibt keine Corona-freie Zone, auch nicht am Ballermann.» Ohne ein wirksames Unterbinden solcher Zusammenkünfte würden die Infektionszahlen wieder nach oben schnellen. «So viel sollten wir eigentlich aus der ersten Welle gelernt haben», sagte Reinhardt.

Der Ärztepräsident mahnte: «Bis wir eine wirksame Impfung haben und die Pandemie tatsächlich besiegen können, müssen wir alle verantwortungsvoll handeln, und zwar auch und gerade zum Schutz all derer, die durch Covid-19 besonders gefährdet sind, die Älteren und die vielen Menschen mit Vorerkrankungen.» Die Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, sei nicht zu viel verlangt. «Man muss jetzt auch nicht in der Disco abfeiern.» Bewege man sich etwa mit Abstand am Strand oder treibe man Sport, sei dies für andere völlig ungefährlich.

«Nicht ratsam sind derzeit Reisen zu Urlaubsorten, an denen die Infektionsraten aktuell hoch sind, den Südstaaten der Vereinigten Staaten etwa oder Brasilien - vor allen Dingen, wenn man zu den Risikogruppen zählt», sagte Reinhardt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.