Karte, Handy, Smartwatch - Schwarz-rot will elektronische Bezahlmöglichkeit auch in Restaurants

| Politik Politik

Die mögliche neue Regierungskoalition aus Union und SPD will den Zahlungsverkehr in Deutschland reformieren – und zwar deutlich: Künftig sollen alle Gewerbetreibenden verpflichtet werden, neben Bargeld auch mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit anzubieten. Der SPD-Finanzpolitiker Michael Schrodi erklärt in der Welt am Sonntag: „Wir setzen uns für eine echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein.“

Das Vorhaben ist Teil der laufenden Koalitionsverhandlungen. Im Ergebnispapier der Arbeitsgruppe Haushalt, Steuern und Finanzen ist die Forderung bereits festgehalten: Koalitionspapier, das als Grundlage für die Verhandlung einer neuen Regierung gilt, steht: „Wir stellen sicher, dass jeder weiterhin selbst entscheiden kann, wie er bei Geschäften des Alltags bezahlt. Das Bargeld als gängige Zahlungsform erhalten wir. Wir setzen uns für echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein und wollen, dass grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden muss.“ Die Union bestätigte laut WamS zumindest die Existenz entsprechender Pläne.

Ziel dieser Maßnahme sei vor allem die Bekämpfung von Steuerbetrug, besonders in bargeldintensiven Branchen wie der Gastronomie. „Unser Ziel ist es, in bargeldintensiven Bereichen wie beispielsweise der Gastronomie den Steuerbetrug zu bekämpfen und so die vielen steuerehrlichen Unternehmer zu schützen“, so Schrodi. Als begleitende Maßnahme ist zudem eine allgemeine Registrierkassenpflicht geplant. Der SPD-Politiker fordert: „Die Zeit der offenen Ladenkassen muss vorbei sein.“

Die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Zahlungsoption würde bedeuten, dass künftig auch alltägliche Einkäufe – etwa ein Brötchen beim Bäcker – per Karte bezahlt werden können. Damit würden Schlupflöcher für Steuerhinterziehung, wie das Führen von sogenannten „zweiten Kassen“, geschlossen.

Doch der Plan stößt auf gemischte Reaktionen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) warnt vor zusätzlichen Belastungen für Betriebe, die ohnehin bereits unter Druck stünden. Verbandsjurist Jürgen Benad sagte der Welt am Sonntag „Angesichts steigender Betriebskosten und sinkender Erträge stellt dies eine zusätzliche Belastung für die Betriebe dar“. Kartenzahlungen und mobile Bezahlverfahren seien für Gäste ohne Zweifel bequem, verursachten für Gastronomen jedoch zusätzliche Kosten, wie Miet- und Servicegebühren für Kartenlesegeräte sowie Transaktions- und Umsatzgebühren .

„Wäre es nicht besser, die Akzeptanz zu fördern statt diese zu erzwingen? Wäre es nicht besser, für kostengünstige unbare Zahlarten zu sorgen statt die Anbieter zu stärken? Wäre es nicht besser, den Gewerbetreibenden die Wahlfreiheit über ihre Geschäftsführung zu lassen statt sie mit umfangreichen Vorschriften zu vergattern ohne Gewissheit, dass die Akzeptanz auch gelebt würde?“, schrieb  Ulrich Binnebößel, vom Handelsverband Deutschland (HDE) auf LinkedIn.

Anders die Deutsche Steuergewerkschaft: Sie begrüßt die Initiative. Bundesvorsitzender Florian Köbler sagte: „Wenn jeder mit Karte zahlen würde, wären die Steuereinnahmen sehr viel höher.“

Tatsächlich zeigen Schätzungen, dass dem Staat durch Steuerhinterziehung in barlastigen Branchen jährlich zehn bis 15 Milliarden Euro an Umsatz- und Gewinnsteuern entgehen. Rechnet man entgangene Lohnsteuern und Sozialabgaben durch Schwarzarbeit hinzu, könnte der Gesamtschaden bis zu 70 Milliarden Euro pro Jahr betragen.

Ob sich das Vorhaben tatsächlich im Koalitionsvertrag wiederfindet, bleibt abzuwarten – die SPD gilt als überzeugt, bei der CDU bestehen laut WamS teils noch Vorbehalte. Fest steht: Der Trend zur Kartenzahlung hält an – und könnte bald zur gesetzlichen Norm werden.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.