Kein Unfallschutz: Pinkeln und Essen sind privat

| Politik Politik

Wer während der Arbeitszeit auf die Toilette muss, sollte vorsichtig sein. Kommt es zu einem Unfall auf dem Klo, muss die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlen. Das hat jetzt das Sozialgericht in Heilbronn entschieden und in der Urteilsbegründung gezeigt, dass Juristerei auch lustig sein kann.

Denn bei der Verrichtung  der Notdurft handele es sich „um eine regelmäßig unaufschiebbare Handlung, die der Fortsetzung der Arbeit direkt im Anschluss daran dient und somit auch im mittelbaren Interesse des Arbeitgebers liegt“. Das bedeutet: Wer bei der Arbeit auf die Toilette muss, der ist auf dem Weg zum Klo versichert unfallversichert.

Doch dann schlagen die Richter zu: Die Verrichtung der Notdurft selbst diene eigenen Interessen; es handle sich hierbei um „eine eigenwirtschaftliche (= private, nicht unfallversicherte) Tätigkeit“. 
Geklagt hatte ein Mechaniker, der im Januar 2017 im Toilettenraum seiner Arbeitsstelle auf seifigem Boden ausgerutscht und mit dem Kopf gegen das Waschbecken gefallen. Dabei erlitt er eine Gehirnerschütterung und lag vier Tage im Krankenhaus. Eine Anerkennung als Arbeitsunfall lehnte die Berufsgenossenschaft Holz und Metall ab, ebenso wie das Sozialgericht.

Das Gericht in Heilbronn hatte bereits 2012 die Klage eines Arbeitnehmers zurückgewiesen, der in der Kantine auf Salatsoße ausgerutscht war und sich den Arm gebrochen hatte. Auch diesen Fall werteten die Berufsgenossenschaft und das Gericht nicht als Arbeitsunfall. Auch die Nahrungsaufnahme sei dem privaten und damit nicht versicherten Lebensbereich zuzurechnen, wurde argumentiert.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.