Kein Zutritt ohne Corona-Impfung - Brandenburg führt 2G-Option ein

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Wer in Brandenburg nicht gegen Corona geimpft ist, könnte in Lokalen, Hotels und bei Veranstaltungen künftig keinen Zutritt bekommen. Das Kabinett beschloss am Dienstag in Potsdam, die 2G-Regel als Option für die Betreiber einzuführen. Sie hätten somit die Möglichkeit, nicht Geimpfte oder nicht Genesene außen vor zu lassen, teilte Regierungssprecher Florian Engels mit. Kinder unter zwölf Jahren sind anders als in Berlin ausgenommen.

Für die eingelassenen Gäste fallen dann die Abstands- und die Maskenpflicht weg. In Kitas, Schulen, Ämtern, Museen, Bibliotheken und Schwimmbädern, im Einzelhandel und öffentlichen Nahverkehr gibt es für Ungeimpfte keine Einschränkungen. Die Regelung gilt ab Donnerstag bis 13. Oktober.

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) verteidigte die 2G-Option gegen Kritik der Opposition. Er halte es für mehr als gerechtfertigt, denen wieder eine Einnahmemöglichkeit zu geben, die eineinhalb Jahre keine Einnahmen haben konnten. «Dass wir diese Rechte dann verwehren sollten, weil einige nicht geimpft sind oder sich nicht impfen lassen wollen, das kann ich nicht nachvollziehen.»

Der Regierungschef rief eindringlich zum Impfen auf: «Wir werden schwere Erkrankungen und weitere Todesfälle in Brandenburg nur mit einer noch höheren Impfrate vermeiden können.» Innenminister Michael Stübgen (CDU) sprach von einer «moralischen Verpflichtung», sich und andere zu schützen.

KRITIK: AfD-Fraktionsvize Birgit Bessin sagte, Unternehmer brauchten mehr Personal für die Kontrollen, das sie selbst bezahlen müssten. Linksfraktionschef Sebastian Walter warnte vor einer «Spaltung der Gesellschaft» und warf der rot-schwarz-grünen Landesregierung vor, die Verantwortung zur Pandemiebekämpfung abzuschieben. Der Fraktionsvorsitzende von BVB/Freie Wähler, Péter Vida, nannte die 2G-Regel «völlig inakzeptabel», weil damit Nicht-Geimpfte benachteiligt würden. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Brandenburg hatte vor einer Zwei-Klassen-Gesellschaft gewarnt.

QUARANTÄNE: Für Schulen und Kitas gilt ab Donnerstag, dass eine Corona-Quarantäne auf möglichst wenige Kinder beschränkt werden soll. Die Gesundheitsminister der Länder hatten beschlossen, dass bei einem Corona-Fall nicht mehr grundsätzlich Quarantäne für die gesamte Klasse angeordnet werden soll. Kinder ohne Symptome, die als enge Kontaktpersonen in Quarantäne sind, sollen diese frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beenden können.

AMPEL: In Brandenburg gilt künftig eine Corona-Warnampel mit der Zahl der Krankenhauspatienten als wichtigster Messlatte. Wenn der Wert der Neuaufnahmen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche im Land größer als sieben ist, gilt das als Warnung; bei mehr als zwölf steht die Ampel auf Rot. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) sagte, bei über sieben «werden wir uns als Landesregierung beraten, welche weiteren Maßnahmen wir ergreifen wollen». Das könnte laut Landesregierung die 3G-Regel sein mit Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete oder die Ausweitung der 2G-Regel mit Zutritt nur für Geimpfte und Genesene auf weitere Bereiche.

Derzeit liegt die Hospitalisierungsinzidenz bei 0,75, im Januar betrug sie dagegen 21. Als Warnwert gilt auch, wenn mehr als 10 Prozent der verfügbaren Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind, bei über 20 Prozent würde der Alarmwert aktiviert. Die bekannte Sieben-Tage-Inzidenz neuer Ansteckungen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche bleibt auf kommunaler Ebene erhalten - bei mehr als 100 ist der Warnwert übertroffen, bei mehr als 200 der Alarmwert.

GROßVERANSTALTUNGEN: Zu Veranstaltungen und Festivals, in Diskotheken und Clubs sind nur bis zu 5000 Besucher gleichzeitig erlaubt. Diese Obergrenze galt bisher nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von über 35 - dies entfällt. Für Festivals galt bei dem Wert über 35 eine Obergrenze von 7000 Gästen.

CORONA-TESTPFLICHT: Sie bleibt für eine Sieben-Tage-Inzidenz neuer Infektionen von über 20 in Landkreisen und kreisfreien Städten bestehen; derzeit hat nur Frankfurt (Oder) einen Wert von unter 20. Das Kabinett hatte darüber diskutiert, diese Grenze zu streichen. Für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und für Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt sind, gilt die Testpflicht nicht. (dpa)


 

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