Keine Arbeit ohne Corona-Test? Bundesrichter entscheiden Präzedenzfall

| Politik Politik

Mit ihrem Widerstand gegen eine vom Arbeitgeber verordnete Corona-Testpflicht hat sich eine Flötistin der Bayerischen Staatsoper durch alle Gerichtsinstanzen gekämpft: Am Mittwoch sollen nun Deutschlands höchste Arbeitsrichter in Erfurt entscheiden, ob Arbeitgeber ihren Angestellten Corona-Tests vorschreiben können. Rechtlich geht es um das Weisungsrecht von Arbeitgebern und die Konsequenzen daraus. Damit landet ein weiterer Corona-Streitfall vor dem Bundesarbeitsgericht.

Offen ist, ob sich die Bundesarbeitsrichter bei ihrer Entscheidung an einem Tarifvertrag für Orchestermusiker orientieren wie die Vorinstanzen in München, oder ein Grundsatzurteil fällen. Dies hätte nach Ansicht von Fachleuten Auswirkungen auf Zehntausende Arbeitnehmer, wenn die Zahl der Corona-Infektionen im Herbst in Deutschland wieder drastisch steigen sollte. «Ein Grundsatzurteil kann für die nächste Infektionswelle entscheidende Hinweise zur Abwägung von Daten- und Gesundheitsschutz geben», sagt der Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing.

Keine Arbeit ohne Test

Die Orchestermusikerin weigerte sich, wie von ihrem Arbeitgeber vorgeschrieben, zum Spielzeitbeginn 2020/21 einen PCR-Test zu absolvieren. Das Hygienekonzept der Staatsoper in München sah vor, dass sich alle Mitarbeiter bei Dienstantritt kostenfrei testen lassen. Sonst sollten sie von Proben und Aufführungen ausgeschlossen werden. Auf die Test-Verweigerung der Flötistin reagierte der Arbeitgeber prompt - keine Arbeit und damit kein Gehalt waren die Konsequenz.

Noch keine staatlichen Vorgaben

Der Fall spielt in einer relativ frühen Phase der Corona-Pandemie, im August 2020, als viele Regelungen und Verordnungen noch im Entstehen waren. Eine staatlich verordnete Pflicht zu Tests für ungeimpfte Arbeitnehmer jenseits von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bestand erst von November 2021 bis März 2022. Die Bayerische Staatsoper stellte - wie viele andere Arbeitgeber in Deutschland auch - ein eigenes Hygienekonzept für ihre zu diesem Zeitpunkt etwa 1000 festen Mitarbeiter auf, darunter 140 Orchestermusiker.

Was die Klägerin will

Die Flötistin pocht darauf, dass ihr Gehalt für die Monate August bis Oktober 2020 nachgezahlt wird. Sie vertritt die Auffassung, dass es keine rechtliche Grundlage für anlasslose, allgemeine PCR-Tests gab und weder Datenschutz noch Arztgeheimnis gewahrt worden seien.

Ihr Arbeitgeber begründet sein Vorgehen mit einem Tarifvertrag für Orchestermusiker (TVK), bei dem es einen Passus zum Ausschluss ansteckender Krankheiten gibt. Die ersten beiden Instanzen in Bayern wiesen die Klage der Flötistin ab und verneinten Gehaltsnachzahlungen. Sie beriefen sich allerdings auf den Tarifvertrag. Arbeitsrechtler Thüsing hofft nun, dass grundsätzlich über Weisungsrechte entschieden wird. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.