Keine Corona-Lockerungen über Weihnachten und Silvester in Berlin

| Politik Politik

Die Menschen in Berlin müssen Weihnachten und auch Silvester wegen der Corona-Pandemie im kleineren Kreis feiern. Denn die von Bund und Ländern verabredeten Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen für private Treffen über die Feiertage werden in der Hauptstadt nicht gelten. Darauf verständigte sich der Senat am Donnerstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur. Im Corona-Hotspot Berlin könne es keine derartigen Lockerungen geben, hieß es aus Senatskreisen.

Demnach sollen sich in Berlin über die Feiertage maximal fünf Personen zu privaten Zusammenkünften treffen dürfen, wobei keine Vorgaben gemacht werden, aus wie vielen Haushalten sie kommen. Hinzu kommen Kinder im Alter bis 14 Jahren. Bund und Länder hatten sich hingegen am Mittwoch für Treffen «im engsten Familien- oder Freundeskreis» vom 23. Dezember bis 1. Januar auf eine Obergrenze von zehn Personen plus Kinder bis 14 Jahren verständigt.

Bereits zum 1. Dezember werden die Kontaktbeschränkungen in Berlin analog zum Bund-Länder-Beschluss verschärft. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind wegen der Infektionslage dann auf maximal fünf Personen des eigenen und eines weiteren Haushalts beschränkt. Bisher gilt eine Obergrenze von zehn Personen. Kinder bis 12 Jahren sind davon ausgenommen. Bund und Länder hatten eine Altersgrenze für Kinder von 14 Jahren vorgeschlagen.

Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown wird in Berlin bis zum 22. Dezember verlängert, wie die dpa weiter erfuhr. Unter anderem Gaststätten und zahlreiche Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Theater und Schwimmbäder bleiben damit weiter geschlossen. Bund und Länder hatten sich darauf geeinigt, den Teil-Lockdown wegen der Infektionslage fortzusetzen - nach dem gemeinsamen Beschluss war allerdings vorgesehen, die Maßnahmen bis 20. Dezember zu befristen.

Zu Silvester wird es in Berlin kein generelles Böllerverbot wegen der Corona-Pandemie geben. Der Senat verständigte sich nach dpa-Informationen darauf, in dem Punkt den Bund-Länder-Beschluss unverändert umzusetzen. Demnach sollen an belebten Plätzen, wo sich normalerweise zum Jahreswechsel besonders viele Menschen versammeln, Böllerverbotszonen ausgewiesen werden. In Berlin gab es das schon im Vorjahr - die Innenverwaltung hatte bereits angekündigt, auch für dieses Jahr entsprechende Orte zu prüfen.

Generell setzt Berlin fast alle Vereinbarungen aus der Videokonferenz der Länderchefs mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) praktisch eins zu eins um. Ausnahme bilden die Kontaktbeschränkungen, vor allem über Weihnachten und Silvester.

Hintergrund ist der Hotspot-Wert, auf den sich Bund und Länder geeinigt hatten: Ab einer Zahl von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche sollen die Corona-Regeln demnach nochmals verschärft werden. Betroffen ist neben gut 60 Landkreisen Berlin, wo dieser Wert am Donnerstag bei 215,6 lag. Zum Vergleich: Der kritische Schwellenwert bei dieser Inzidenz, den Bund und Länder mit Hilfe der Beschränkungen möglichst unterschreiten wollen, liegt bei 50.

Vor diesem Hintergrund soll den Berliner Schulen ermöglicht werden, in höheren Klassen auf freiwilliger Basis auf sogenannten Hybridunterricht umzustellen, bei dem Schüler abwechselnd in der Schule und zu Hause lernen. Das soll an Gymnasien und Sekundarschulen ab Klasse 8 gelten, jedoch nicht für Abschlussjahrgänge. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.