Keine Testpflicht für Geimpfte und Genesene vor Lokalbesuch in Rheinland-Pfalz

| Politik Politik

Das rheinland-pfälzische Gastgewerbe hat die von der Landesregierung angebotene Befreiung der frisch Geimpften und Genesenen von der Testpflicht vor einem Lokalbesuch begrüßt. Der Mehraufwand bei den Kontrollen sei für die Betriebe zu bewältigen, sagte der Landesvorsitzende des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, Gereon Haumann, am Montag der Deutschen Presse-Agentur.

Die Branche habe die entsprechende Ankündigung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am vergangenen Freitag mit Erleichterung vernommen und bereits am Wochenende das Gesundheitsministerium und am Montag auch die Staatskanzlei über diese Haltung informiert. Haumann sprach von einem Schritt in die richtige Richtung.

Dreyer hatte am Freitag nach den Bund-Länder-Beratungen zum künftigen Corona-Kurs die Ausnahmeregelungen für die frisch Geimpften und Genesenen vorgeschlagen und angekündigt, sie wolle mit dem Branchenverband klären, ob dieser eine solche Lösung für sinnvoll und machbar hält.

Ausnahmen von der Testpflicht soll es demnach für Menschen geben, deren Impfung oder Genesung noch keine drei Monate zurückliegt. Erst nach diesem Zeitraum können diese Menschen eine Auffrischungsimpfung bekommen. Geboosterte sind bereits von der Testpflicht entbunden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.