Keine Testplicht mehr in Innen-Gastronomie in Schleswig-Holstein

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Von Montag an gelten in Schleswig-Holstein neue Corona-Regeln. Private Treffen sind wieder mit bis 25 Personen erlaubt, wie aus der neuen Corona-Verordnung hervorgeht. Kinder unter 14 Jahren, Genesene und Geimpfte zählen jeweils nicht dazu. Beim Besuch in der Innen-Gastronomie besteht keine Testpflicht mehr. Außerdem entfällt die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen wie Feiern und Empfängen. Das gilt auch für die Testpflicht. Auflagen wie eine maximale Auslastung von 50 Prozent gelten aber weiter. Wer im Hotel übernachten will, muss nur noch einen negativen Test nachweisen, der höchstens 48 Stunden alt ist.

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