Kommissionschef: Baldiger Mindestlohn von 12 Euro wäre problematisch

| Politik Politik

Der Vorsitzender der Mindestlohnkommission, Jan Zilius, hat sich kritisch zu einer schnellen Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro geäußert. «Von heute auf morgen den Mindestlohn auf zwölf Euro anzuheben, wäre höchst problematisch», sagte Zilius der «Rheinischen Post»

«Weil wir dann eine Überholung von laufenden Tarifverträgen in einem Umfang hätten, der mit unserer im Grundgesetz vereinbarten Tarifautonomie nicht mehr viel zu tun hätte», argumentierte er. «Anders ausgedrückt: Wir würden mit einer zu schnellen Erhöhung auf zwölf Euro die Tarifverhandlungen für untere Lohngruppen obsolet machen.»

Die Mindestlohnkommission hatte Ende Juni eine Anhebung von jetzt 9,35 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde bis 2022 empfohlen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will danach rasch eine weitere kräftige Erhöhung auf zwölf Euro erreichen. Dazu will er der Mindestlohnkommission neue Vorgaben machen, wie er vergangene Woche angekündigt hatte. In dem Gremium stimmen Spitzenvertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften über die Mindestlohnhöhe ab.

Zilius sagte, bei dem Thema sei «sicher in den letzten Jahren politisch noch mehr Druck in den Kessel gekommen». Trotzdem sei die Kommission weiter unabhängig. «Da muss man als Kommissionsmitglied und erst recht als Vorsitzender die Ruhe haben, die politische Diskussion gelassen hinzunehmen.» Heil will nach der Sommerpause Vorschläge vorlegen. «Wir müssen sehr aufpassen, dass wir mit den bestehenden Tarifvertragsregelungen nicht kollidieren», warnte Zilius. «Einen Mindestlohn, der in großem Umfang über geltende Tarifverträge hinausginge, also höher läge als die untersten Tarifgruppen, hielte ich für problematisch.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.