Krankschreibung am Telefon bei andauernder Pandemie vor Verlängerung

| Politik Politik

Die Möglichkeit zur Krankschreibung am Telefon bei leichten Atemwegsinfektionen soll bei fortdauernder Corona-Pandemie verlängert werden. Das gelte auch für weitere Sonderregelungen, durch die Kontakte reduziert und Praxen entlastet würden, sagte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken, am Dienstag in Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das für die Regelung von Leistungen zuständige Spitzengremium im Gesundheitswesen. Zugleich warnte Hecken vor frühzeitiger Entwarnung in der Corona-Lage.

Derzeit können - momentan noch befristet bis 31. März - Patientinnen und Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder hatten am Montagabend in einer Schalte das Bundesgesundheitsministerium gebeten, eine weitere Verlängerung der Regelungen zur telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Atemwegserkrankungen zu prüfen.

 

Hecken sagte, der Bundesausschuss werde im Rahmen seiner Zuständigkeiten die wichtigsten der derzeit bis zum 31. März 2022 laufenden Corona-Sonderregelungen bei Fortdauer der Pandemie «selbstverständlich auch unabhängig von dem Beschluss der Gesundheitsminister» verlängern. «Denn die aktuelle Situation lässt keine Experimente zu», so Hecken. Der Ausschuss habe die mit Beginn der Pandemie 2020 eingeführte Regelung schon wiederholt verlängert. Hecken nannte zudem die während der Pandemie geschaffene Möglichkeit der Videobehandlung im Bereich der Heilmittelversorgung und die Sonderregelungen beim Entlassmanagement. Krankenhausärztinnen und -ärzte können demnach eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Tage nach Entlassung bescheinigen.

Hecken warnte vor Leichtfertigkeit in der aktuellen Pandemiephase. «Die unglaublich hohe Anzahl von Neuinfektionen durch die Omikron-Virusvariante ist herausfordernd für unser Gesundheitssystem», sagte er. «Wir müssen Arztpraxen und Krankenhäuser nach wie vor entlasten und vermeidbare direkte Kontakte verringern.» Konsequentes Handeln zur Eindämmung des Infektionsgeschehens habe weiter «oberste Priorität». (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat gemeinsam mit Handelsunternehmen und Verbänden eine Regulierung der Gebühren für sogenannte Commercial Cards gefordert. Wie der Verband auf Linkedin mitteilt, habe sich die Initiative dazu an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.

Seltene Einigkeit: Wie CSU-Chef Söder findet auch SPD-Ministerpräsidentin Schwesig, die Entlastungsprämie sollte man abhaken. Beide setzen die Hoffnungen nun auf eine Einkommensteuerreform.

Die Österreichische Hotelvereinigung wirft der Gewerkschaft vida einen aggressiven Verhandlungsstil in den laufenden Kollektivvertragsverhandlungen vor. Gleichzeitig verweist die ÖHV auf höhere Löhne, neue Zuschläge und zusätzliche Leistungen für Beschäftigte.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat einen FDP-Antrag gegen kommunale Verpackungssteuern abgelehnt. Umweltverbände begrüßen die Entscheidung, während der Bundesverband der Systemgastronomie zusätzliche Belastungen für Betriebe befürchtet.

Der DEHOGA Baden-Württemberg bewertet den neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU teilweise positiv. Der Verband sieht Fortschritte bei Tourismus, Ausbildung und Bürokratieabbau, kritisiert jedoch fehlende Aussagen zu kommunalen Abgaben und zur Meisterprämie im Gastgewerbe.

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu.

McDonald's Deutschland setzt das Format Burger Dialog fort. In Kooperation mit dem Musiker Eko Fresh und Vertretern aus der Bundespolitik thematisiert das Unternehmen zum Auftakt der neuen Runde das Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement.

Die Gewerkschaft NGG droht in Hessen mit den "größten Streiks, die diese Branche in der Bundesrepublik jemals erlebt" habe. Vorabankündigungen wie bei der Bahn werde es laut NGG nicht geben.

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß.