Krankschreibungen wieder per Telefon

| Politik Politik

Angesichts weiter hoher Corona-Zahlen sind Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden ab sofort wieder telefonisch und ohne Praxisbesuch möglich. Das entschied der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken am Donnerstag, wie eine Sprecherin bekanntgab. Die Regelung gilt demnach vorerst bis Ende November. Diskussionen gibt es über die neuen Corona-Schutzmaßnahmen mit großen Spielräumen für die Länder, die ebenfalls im Kampf gegen eine Herbst-Welle helfen sollen.

Damit sich in Arztpraxen weniger Menschen anstecken, soll für eine siebentägige Krankschreibung bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nun wieder ein Telefongespräch mit dem Arzt reichen. Ebenfalls telefonisch kann die Krankschreibung für weitere sieben Tage verlängert werden. Die Regelung galt bereits zu Beginn der Corona-Pandemie, war aber zum 1. Juni angesichts der entspannteren Infektionslage ausgelaufen.

Inzwischen seien die Zahlen aber wieder gestiegen, erklärte der Ausschussvorsitzende Josef Hecken. Gleichzeitig beginne in den kommenden Monaten die Erkältungs- und Grippesaison. «Wir wollen volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermeiden», sagte er. Die telefonische Krankschreibung sei eine einfache, erprobte und bundesweit einheitliche Lösung dafür.

Ein Ministeriumssprecher sagte, Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sei sehr froh, dass sein Vorschlag so zeitnah umgesetzt worden sei. Die Chefin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen, Doris Pfeiffer, begrüßte den Schritt ebenfalls. Zu den hohen Inzidenzen komme eine vermutlich hohe Dunkelziffer nicht erkannter Infektionen und die Sorge vor einer weiteren Welle. «Hier kann die telefonische Krankschreibung helfen, Ansteckungen zu vermeiden, wenn Patientinnen und Patienten mit einer Erkältung nicht mehr in die Praxis müssen.» Langfristig aber könne ein Telefongespräch den persönlichen Kontakt mit Ärztin oder Arzt nicht ersetzen.

In der Debatte um neue Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten ab Oktober mahnten Arbeitgeber und Verbände ein einheitliches Vorgehen der Länder an. Nötig seien klare Kriterien dafür, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter. «Jede übermäßige Belastung von Arbeitgebern, Beschäftigten und Kunden muss ausgeschlossen bleiben.» Auch der Deutsche Lehrerverband und der Verband für Bildung und Erziehung warnten vor einem Maßnahmen-Chaos, wenn sich die Bundesländer nicht untereinander abstimmen.

Am Mittwoch hatten Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) ein neues Konzept für die Zeit von Oktober bis Ostern vorgestellt. Im Zentrum steht das Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken. So soll bundesweit weiter eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen gelten sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Supermärkten Masken vorschreiben. An Schulen ist eine Maskenpflicht nur noch erlaubt, wenn der Präsenzunterricht gefährdet ist - und dann nur ab der fünften Klasse.

FDP-Fraktionschef Christian Dürr forderte die Länder auf, mit einer Maskenpflicht sensibel umzugehen. «Ich erwarte von den Ministerpräsidenten, dass sie sorgfältig abwägen, wann dieses Instrument notwendig ist», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Besonders sprach Dürr Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg an.

Es müsse zudem möglich sein, durch entsprechende Vorkehrungen auf Masken in Schulen grundsätzlich zu verzichten, sagte der FDP-Fraktionschef. Lehrerverbandschef Heinz-Peter Meidinger dagegen hält das für falsch. Warum an Grundschulen «selbst im Falle drohender Personalausfälle und Schulteilschließungen keine Maskenpflicht angeordnet werden darf, ist uns völlig unverständlich», sagte er. Die Vorsitzende der Kultusministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien, forderte einen nationalen Schulgipfel, um das Vorgehen abzustimmen.

Fragen gibt es aus Sicht mehrerer Länder auch zur weiteren Teststrategie. Es müsse geklärt werden, wie Teststrukturen künftig erhalten und finanziert werden sollten, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD). Niedersachsens Ministerin Daniela Behrens (SPD) nahm den Bund in die Pflicht. Wenn er Tests etwa in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorsehe, müsse er sie auch sicherstellen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Kein Bier nach 22.00 Uhr? Das Verkaufsverbot im Münchner Uni-Viertel ist erstmal gestoppt – aber nur auf Bewährung. Bürgermeister Krause richtet eine eindeutige Warnung an die Feiernden.

Der DEHOGA Bayern hat Vorwürfe der Gewerkschaft NGG zur geplanten Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie zurückgewiesen. Landesgeschäftsführer Geppert sprach in diesem Zusammenhang von „Nestbeschmutzung“ und forderte stattdessen Unterstützung in den Gesprächen über steuerliche Entlastungen.

Die für das kommende Jahr geplante Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie begrüßt der DEHOGA Bundesverband als wichtigen politischen Schritt. Die Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges betont, dass es bei vielen gastronomischen Betrieben derzeit um die schiere Existenzsicherung gehe.

In einigen Dörfern haben Gaststätten schwer zu kämpfen. Es fehlt an Personal und die Betriebe leiden unter gestiegenen Kosten. Die CDU in Brandenburg fordert für die Kneipen eine finanzielle Förderung.

Bei einem Treffen auf Schlossgut Groß Schwansee hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, gemeinsam mit dem Präsidium des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern, die Bedeutung der reduzierten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie betont. Beide Seiten sprachen sich für eine zügige gesetzliche Umsetzung aus.

Der aktuelle Konjunkturbericht des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt eine stagnierende Wirtschaftsleistung, begleitet von Inflation und gestiegenen Strompreisen. Die Österreichische Hotelvereinigung warnt daher vor weiteren Kostenbelastungen.

Die Europäische Union hat die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 eingestellt. Mit der Aufhebung der zugrundeliegenden ODR-Verordnung entfallen auch die damit verbundenen Informationspflichten für Unternehmen. Dies betrifft auch Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie, die nun aktiv werden müssen.

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz verabschiedet. Demnach sollen öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dieser Beschluss könnte auch Bereiche des Gastgewerbes betreffen.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt. Damit greift die Regierung eine langjährige Kritik des DEHOGA auf, der die oft belastenden und imageschädigenden Vor-Ort-Prüfungen durch bewaffnete Zollbeamte in Hotels und Restaurants bemängelt hatte.

Die Regierung plant Verbesserungen bei Rentenniveau und Mütterrente - und will diese eigentlich mit Steuergeld bezahlen. Doch auch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt eine Mehrbelastung zu.