Künftig hohe Strafen in NRW bei Zweckentfremdung von Wohnungen

| Politik Politik

Kommunen in Nordrhein-Westfalen bekommen mehr Handhabe gegen die Dauervermietung von Wohnungen an Kurzzeit-Touristen. Das sieht ein am Mittwoch vom Landtag beschlossenes «Wohnraumstärkungsgesetz» vor, das am 1. Juli in Kraft tritt. Auch für die Unterbringung von Leiharbeitern und den Umgang mit Schrottimmobilien gibt es künftig klarere Regeln. Für das Gesetz stimmten CDU, FDP und AfD. SPD und Grüne enthielten sich. Sie sehen noch Lücken in dem Gesetz.

Wer Wohnraum verwahrlosen lässt oder zweckentfremdet, muss künftig mit bis zu 500 000 Euro Bußgeld rechnen. Diese Höchststrafe kann auch große Wohnungsbau-Konzerne treffen, falls sie ganze Bestände verwahrlosen lassen.

Verschärfte Vorgaben gelten künftig für die lukrativen Kurzzeitvermietungen von Wohnungen. Diese werden auf maximal drei Monate im Jahr begrenzt. Wer Wohnraum über Online-Portale für kurze Belegungen anbietet, braucht ab 1. Juli 2022 eine Identifikationsnummer. Für die Vergabe dieser ID-Nummern will das Land ein einheitliches Online-Verfahren einrichten. Die Kommunen können die Kontaktdaten der Anbieter ans Finanzamt weitergeben.

Das Gesetz nimmt außerdem Arbeitgeber für eine angemessene Unterbringung ihrer Leiharbeiter und Werkvertragsnehmer in die Pflicht. Wer Sammelunterkünfte anbietet, muss künftig ein Konzept vorlegen und einen festen Ansprechpartner benennen. Überall, wo Leiharbeiter untergebracht werden, sollen die Standards der Arbeitsstättenverordnung des Bundes gelten mit ausreichend großen, angemessen temperierten und getrennten Wohn-, Schlaf- und Sanitärbereichen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die NGG wirft dem DEHOGA Rheinland-Pfalz vor, Tarifverhandlungen einseitig für gescheitert erklärt zu haben. Beide Seiten stellen unterschiedliche Positionen zu Angebot und Forderungen dar.

Die schwarz-rote Koalition reagiert auf gestiegene Preise. Eine Maßnahme: die sogenannte Entlastungsprämie. Doch wie viele Arbeitnehmer sie am Ende bekommen, bleibt abzuwarten.

Die Folgen des Iran-Kriegs belasten Autofahrer und Wirtschaft. Mit einer Steuersenkung und einem Krisen-Bonus will die Koalition helfen. Weitere Reformen sollen folgen.

Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor, die als Bundestagsdrucksache vorliegt.

Berlin will über den Bundesrat eine bundesweite Pflicht für digitale Zahlungsmittel durchsetzen. Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Ein Bündnis mehrerer Branchenverbände spricht sich gegen die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie aus. Die Organisationen sehen laut Mitteilung zusätzliche Belastungen und fordern ein Aussetzen des Gesetzesvorhabens.

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.