Künftig hohe Strafen in NRW bei Zweckentfremdung von Wohnungen

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Kommunen in Nordrhein-Westfalen bekommen mehr Handhabe gegen die Dauervermietung von Wohnungen an Kurzzeit-Touristen. Das sieht ein am Mittwoch vom Landtag beschlossenes «Wohnraumstärkungsgesetz» vor, das am 1. Juli in Kraft tritt. Auch für die Unterbringung von Leiharbeitern und den Umgang mit Schrottimmobilien gibt es künftig klarere Regeln. Für das Gesetz stimmten CDU, FDP und AfD. SPD und Grüne enthielten sich. Sie sehen noch Lücken in dem Gesetz.

Wer Wohnraum verwahrlosen lässt oder zweckentfremdet, muss künftig mit bis zu 500 000 Euro Bußgeld rechnen. Diese Höchststrafe kann auch große Wohnungsbau-Konzerne treffen, falls sie ganze Bestände verwahrlosen lassen.

Verschärfte Vorgaben gelten künftig für die lukrativen Kurzzeitvermietungen von Wohnungen. Diese werden auf maximal drei Monate im Jahr begrenzt. Wer Wohnraum über Online-Portale für kurze Belegungen anbietet, braucht ab 1. Juli 2022 eine Identifikationsnummer. Für die Vergabe dieser ID-Nummern will das Land ein einheitliches Online-Verfahren einrichten. Die Kommunen können die Kontaktdaten der Anbieter ans Finanzamt weitergeben.

Das Gesetz nimmt außerdem Arbeitgeber für eine angemessene Unterbringung ihrer Leiharbeiter und Werkvertragsnehmer in die Pflicht. Wer Sammelunterkünfte anbietet, muss künftig ein Konzept vorlegen und einen festen Ansprechpartner benennen. Überall, wo Leiharbeiter untergebracht werden, sollen die Standards der Arbeitsstättenverordnung des Bundes gelten mit ausreichend großen, angemessen temperierten und getrennten Wohn-, Schlaf- und Sanitärbereichen. (dpa)


 

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