Kurzarbeitergeld - Bundesregierung beschließt leichteren Zugang bis 30. Juni 2022

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Die Betriebe in Deutschland sollen noch bis Ende Juni unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeit beantragen können. Das hat das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschlossen. Demnach sollen die pandemiebedingten Sonderregeln für den Bezug von Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30. Juni verlängert werden. Sonst wären die Sonderbedingungen am 31. März ausgelaufen.

Mit der sogenannten Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen, die das Kabinett auf den Weg gebracht hat, soll die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von 24 auf bis zu 28 Monate gestreckt werden.

«Ohne die Möglichkeit, weiter Kurzarbeitergeld zu beziehen, wäre ab März 2022 bei den bereits länger kurzarbeitenden Betrieben verstärkt mit Entlassungen zu rechnen», heißt es dazu in dem Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium.

DRV begrüßt Verlängerung der Kurzarbeitsregelungen

 „Das Kurzarbeitergeld hat sich als überaus wirksames Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen während der Corona-Pandemie erwiesen“, begrüßt Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), die Entscheidung. „Wir haben zahlreiche Gespräche geführt und sind sehr erleichtert, dass die Politik hier noch rechtzeitig entschieden hat. Demnächst haben die Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sicherheit.“

In einer Umfrage des DRV Anfang Februar gaben 80 Prozent der teilnehmenden Unternehmen an, vom Auslaufen der Kurzarbeitsregelungen Ende März betroffen zu sein. Darüber hinaus wäre ohne die Verlängerung bei zahlreichen Reisebüros, Reiseveranstaltern und anderen Unternehmen der Branche mit Entlassungen zu rechnen gewesen: Über 40 Prozent aller Befragten hätten nach eigenen Aussagen Personal abbauen müssen. „Die Reisewirtschaft war und ist von Corona wirtschaftlich massiv betroffen, auch wenn wir optimistisch in Richtung Sommer schauen. Die Reiselust der Menschen ist da“, so der DRV-Präsident. „Und dafür sind gut ausgebildete Fachkräfte unerlässlich.“

Bisher nicht entschieden ist die Frage der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit. Diese werden den Arbeitgebern seit Beginn des Jahres nur noch zu 50 Prozent erstattet. „Das bedeutet eine erhebliche Kostenbelastung für die Unternehmen“, so Fiebig. „Entgegen unserer Hoffnung hat die neue Bundesregierung die 100-prozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bisher nicht wieder in Kraft gesetzt. Wir appellieren daher dringend an die Ampel-Koalition, diese rückwirkend zum 1. Januar wieder zu ermöglichen.“

Mit einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation, so dass gänzlich auf das Instrument der Kurzarbeit verzichtet werden kann, rechnet die Branche mehrheitlich frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2022, ist der DRV-Umfrage zu entnehmen. „Vor diesem Hintergrund der weiterhin angespannten Situation des Tourismus muss auch zeitnah über eine Verlängerung der Überbrückungshilfen entschieden werden. Die Äußerungen nach der Sonderwirtschaftsminister-Konferenz gestern stimmen uns positiv. Eine Entscheidung ist bei der nächsten MPK notwendig“, so der DRV-Präsident. „Wir gehen fest von einer Erholung der Reisewirtschaft mit Ende der Corona-Pandemie aus. Jetzt braucht es aber Planungssicherheit – für die Mitarbeitenden, die Unternehmen selbst und für die Kundinnen und Kunden.“


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