Länderminister wollen Festanstellungen bei Lieferdiensten

| Politik Politik

Die Arbeits- und Sozialminister der Länder haben sich für ein Direktanstellungsgebot bei Essenslieferdiensten ausgesprochen. Auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASKM) stimmten sie mehrheitlich einem entsprechenden Antrag aus mehreren Ländern zu, wie das bayerische Arbeitsministerium bestätigt, das derzeit den Vorsitz hat. Das Thema lautete demnach «Faire Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit schaffen». 

Ziel des Antrags sei, die Fahrer in der sogenannten Plattformökonomie wirksam abzusichern und prekäre Subunternehmerstrukturen zu beenden, sagte die Bremer Senatorin für Arbeit, Claudia Schilling (SPD), die zu den Unterstützern des Antrags gehört. «Wir wollen, dass Fahrerinnen und Fahrer in der Plattformarbeit direkt angestellt werden, ohne Umgehungskonstruktionen über Subunternehmer.» 

Erfahrungen aus Fleischindustrie und Paketbranche übertragen

«Die Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit, insbesondere bei Essenslieferdiensten, sind oft durch befristete Verträge, niedrige Vergütungen und eine starke Abhängigkeit von digitalen Plattformen gekennzeichnet», kritisiert der niedersächsische Arbeitsminister Andreas Philippi (SPD). Immer häufiger würden Subunternehmen oder scheinbar selbstständige Fahrer eingesetzt, kritisiert er.

In Wirklichkeit seien die Fahrerinnen und Fahrer aber eng in deren Betriebsablauf eingebunden, unterlägen deren Weisungen und Zeitvorgaben und der digitalen Kontrolle durch die Plattform. Insbesondere Essenslieferdienste bauten auf diesem Weg Festanstellungen ab.

Philippi schlägt daher vor, «die im Umgang mit der Fleischindustrie und der Paketbotenbranche gewonnenen Erfahrungen auf die Plattformökonomie zu übertragen». Dort habe das Arbeitsschutzkontrollgesetz mit einem gesetzlichen Verbot von Werkverträgen und einem verpflichtenden Direktanstellungsgebot zu «spürbaren Verbesserungen» geführt. 

NGG begrüßt Antrag

Die Gewerkschaft NGG begrüßte den Beschluss. «Damit zeigt sich, dass unser jahrelanger Kampf für gute Arbeitsbedingungen nicht umsonst war», sagte der Vorsitzende Guido Zeitler. Die Gewerkschaft forderte die Bundesregierung auf, unverzüglich zu handeln. «Wir brauchen endlich klare Regeln, die verhindern, dass Unternehmen systematisch Verantwortung auslagern.»

Die immer wieder bekanntgewordenen massiven Verstöße in der Branche – von Mindestlohnumgehung über unzureichende Sicherheitsstandards bis hin zur Missachtung von Mitbestimmungsrechten – zeigten deutlich, dass es verbindliche gesetzliche Vorgaben brauche. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.