Landtag in Stuttgart lehnt landesweite «Hotspot»-Regelung ab

| Politik Politik

Der Landtag hält den baldigen Wegfall nahezu aller Corona-Schutzmaßnahmen trotz hoher Infektionszahlen nicht auf. Eine große Mehrheit aus Grünen, CDU, FDP und AfD lehnte am Mittwoch den Antrag der SPD ab, das ganze Land zum «Hotspot» zu erklären. Mit einem solchen Beschluss hätten Maßnahmen wie Maskenpflicht und 3G-Zugangsregeln zumindest im April aufrechterhalten werden können.

Die grün-schwarze Koalition hält das Ende der Schutzmaßnahmen nach einer Übergangszeit bis zum 2. April zwar auch für einen Fehler. Jedoch sehen Grüne und CDU durch das neue Infektionsschutzgesetz der Ampel-Bundesregierung keine rechtliche Grundlage mehr für eine landesweite Verlängerung der Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen.

SPD-Fraktionschef Andreas Stoch ließ Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in die Debatte zitieren und hielt ihm vor, die gesetzlichen Möglichkeiten nicht auszuschöpfen. «Wenn wir wollen, können wir handeln», rief der Oppositionsführer. Die Kliniken seien am Anschlag, es sei auch wegen vieler Ansteckungen beim Personal kein Normalbetrieb möglich. «Unserem Gesundheitssystem droht also die Überlastung.» Das sei die Voraussetzung im Bundesgesetz, um zu handeln. «Wir können das Land zum Hotspot erklären, um nicht alle Maßnahmen fallen lassen zu müssen.» Andere Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern oder Hamburg machten das jetzt.

Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz warf der SPD Populismus vor. Wenn es den Sozialdemokraten um die Sache gehen würde, hätten sie auf Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingewirkt. Das Bundesgesetz sei für die Länder fast nicht umsetzbar. «Die Hotspot-Regelung ist nicht mal das Papier wert, auf dem sie steht.» Die Grünen würden das Pandemiegeschehen «engmaschig beobachten», zudem behalte man sich vor, mit der grünen Bundestagsfraktion in der Sache nochmal aktiv zu werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.