Lauterbach rät von größeren Weihnachtsfeiern und Karneval ab

| Politik Politik

Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach rät angesichts der sich verschärfenden Corona-Lage von größeren Weihnachts- und Karnevalsfeiern ab. «Diese wird wahrscheinlich die letzte große Welle der Pandemie sein, kann aber noch sehr viele Menschenleben kosten. Daher ist es wichtig, dass die Menschen vorsichtiger werden», sagte Lauterbach der «Rheinischen Post» (Samstag). «Dazu gehört, möglichst auf betriebliche Weihnachtsfeiern in Innenräumen zu verzichten, an Weihnachten in kleineren Gruppen zu feiern und nicht zum Karneval zu gehen.»

Es sei gut, dass die Auffrischungsimpfungen zunächst vor allem den besonders gefährdeten Gruppen vorbehalten würden, sagte er. Es brauche aber mehr, um die vierte Welle zu brechen. Dass es erneut zu einem Herunterfahren des öffentlichen Lebens kommen könnte, hält Lauterbach für unrealistisch. Man müsse aber mehr auf die 2G-Regel setzen, also den Zutritt zu bestimmten Bereichen auf Geimpfte und Genesene beschränken. «Diese Regelung sollte am besten in allen Bereichen greifen, die nicht wie Lebensmittelgeschäfte oder Drogerien zum täglichen Bedarf gehören», so Lauterbach. Zudem brauche es viel strengere Kontrollen.

Mit Blick auf die Schulen rief Lauterbach die Schülerinnen und Schüler zu freiwilligen Schutzmaßnahmen auf. «Ich halte es für medizinisch geboten, dass Kinder ihre Maske im Unterricht tragen, auch wenn Länder die Pflicht abgeschafft haben, was ich für einen Fehler halte», sagte er.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.