Maskenpflicht in Baden-Württemberg wird für geimpfte Beschäftigte und Gäste aufgehoben

| Politik Politik

Vom kommenden Donnerstag an können geimpfte und genesene Beschäftigte und Gäste zum Beispiel in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen auf den Maskenschutz verzichten, wenn dort die sogenannte 2G-Option gilt. Die Corona-Verordnung werde entsprechend angepasst, teilte das Sozialministerium am Sonntag mit. Zuvor hatte der «Reutlinger General-Anzeiger» über die Änderung berichtet und den Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl, zitiert. Demnach wird die nächste Verordnung zunächst bis zum 24. November fortgeschrieben. Danach soll es eine Landeslösung geben, wenn der Bundestag keine einheitliche Regelung beschließt.

Lahl und der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hatten sich bereits Mitte Oktober auf die neue Anpassung der Verordnung geeinigt. Demnach können geimpfte oder genesene Mitarbeiter beispielsweise von Restaurants und Cafés auf eine Maske zum Schutz vor dem Coronavirus verzichten, sofern der Arbeitgeber einverstanden ist und dies der Arbeitsschutzverordnung entspricht. Die neuen Lockerungen sollen nicht nur für die Gastronomie gelten, sondern überall dort, wo bei Veranstaltungen oder in der Gastronomie ein sogenanntes Optionsmodell für geimpfte oder genesene Gäste gilt. Die aktuelle Corona-Verordnung schreibt noch eine Maskenpflicht vor.

Der jüngsten Entscheidung des Sozialministeriums war eine Auseinandersetzung zwischen Brink und Lahl vorausgegangen. Er halte es für nicht nachvollziehbar, wenn geimpfte Kellner nach der neuen Corona-Verordnung eine Maske tragen müssten, geimpfte Gäste hingegen nicht, hatte Lahl gesagt. Brink sei dagegen gewesen, dass diejenigen, die geimpft sind, keine Maske tragen müssten, weil man dadurch die Maskenträger als nicht Geimpften kenntlich mache.

Brink hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und argumentiert, eine mögliche Lockerung der Maskenpflicht für Beschäftigte sei keineswegs an einem «Veto» des Datenschutzes gescheitert. «Selbstverständlich gibt der Datenschutz als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung jedem Bürger das Recht, seinen Impfstatus mit anderen zu teilen, auch mit dem Arbeitgeber», machte Brink deutlich. Es dürfe aber kein unzulässiger Druck auf diese Entscheidung ausgeübt werden. «Deswegen darf der Arbeitgeber grundsätzlich nicht nach Gesundheitsdaten seiner Beschäftigten fragen.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.