Mecklenburg-Vorpommern fordert Abschaffung von "begleitetem Trinken"

| Politik Politik

Mecklenburg-Vorpommern fordert ein gesetzliches Verbot des sogenannten «begleiteten Trinkens ab 14 Jahren». Bisher dürfen Jugendliche in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein und Sekt trinken. Die Schweriner Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) verlangt eine Änderung des Bundesjugendschutzgesetzes.

Bei der Gesundheitsministerkonferenz im thüringischen Weimar legt sie ihren Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern dazu einen Antrag vor. Drese erwartet eine breite Ländermehrheit für ihren Vorstoß, wie ihr Ministerium erklärt.

11.500 Minderjährige wegen Alkohol in Klinik

Aktuell trinken den Angaben zufolge 6,9 Prozent der weiblichen und 12,4 Prozent der männlichen 12- bis 17-Jährigen in Deutschland mindestens einmal wöchentlich Alkohol. Im Jahr 2022 mussten demnach bundesweit etwa 11.500 Kinder und Jugendliche wegen übermäßigen Alkoholkonsums im Krankenhaus behandelt werden. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Problem laut Ministerium besonders groß. Das Risiko, wegen zu viel Alkohol in die Klinik zu kommen, sei doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt.

«Mir ist es wichtig, die Gesellschaft wachzurütteln und angesichts der erschreckenden Zahlen eine Debatte über den Umgang mit Alkohol anzustoßen», so Drese. «Wir müssen sehr viel stärker als bisher auf die gravierenden gesundheitlichen Folgen frühzeitigen Alkoholkonsums hinweisen und die präventiven Maßnahmen zur Reduzierung des Konsums von Alkohol bei Jugendlichen erhöhen.» 

Es gelte, den Einstieg in den Alkoholkonsum zu verhindern oder zumindest zu verzögern. «Die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens wäre ein wichtiger Schritt für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Alkohol.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.