Das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern öffnet am 4. Juni für den bundesweiten Übernachtungstourismus. Eine Woche später, am 11. Juni, sind dann auch wieder Tagesausflüge in den Nordosten möglich, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Mittwochabend nach einem Gipfel zum Tourismus mit Vertretern von Landesregierung und Ferienwirtschaft in Schwerin sagte. Besitzer von Ferienwohnungen und Booten sowie Dauercamper von außerhalb des Bundeslandes sind bereits von diesem Freitag (28. Mai) an zugelassen.
Wer in Mecklenburg-Vorpommern Urlaub machen will, muss bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen, der dann alle drei Tage aktualisiert werden muss. Dafür soll es ausreichend Testzentren geben. Um Engpässe zu vermeiden, sollten diese Kapazitäten noch ausgebaut werden, gerade auch an Wochenenden, forderte der Landeschef des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Lars Schwarz.
Schwesig sagte, die Öffnungsschritte seien möglich, weil die Corona-Infektionszahlen zuletzt stark gesunken seien. Seit nunmehr einer Woche liege die Sieben-Tage-Inzidenz im Nordosten stabil unter 50. Der Geschäftsführer des Landestourismusverbandes, Tobias Woitendorf, sagte: «Mecklenburg-Vorpommern meldet sich zurück. Das Urlaubsland Nummer eins der Deutschen ist wieder da.»
Gelockerte Corona-Regelungen in MV: Wann öffnet was?
Mit dem Sinken des Sieben-Tage-Inzidenzwertes sind bereits einige Lockerungen in der Corona-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern verbunden. Weitere kommen in den kommenden Tagen und Wochen hinzu. Eine Übersicht, wann was im Nordosten öffnen soll.
28. Mai: Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns können wieder im eigenen Bundesland Urlaub machen.
1. Juni: Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Wer trainieren möchte, braucht einen negativen Corona-Test und muss einen Termin buchen. Ebenfalls öffnen Freibäder wieder, der Breitensport ist im Freien mit bis zu 25 Menschen erlaubt; im Innenbereich sind es 15.
Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen, Bibliotheken und Archive öffnen ebenfalls wieder. Musik und Jugendkunstschulen dürfen Angebote für bis zu 15 Menschen im Innenbereich machen; im Außenbereich sind es 25. Die gleichen Zahlen gelten für Tanzgruppen, die sich ebenfalls wieder treffen dürfen.
Veranstaltungen wie etwa Open-Airs sind nach einer Einzelfallgenehmigung grundsätzlich wieder möglich. Draußen dürfen maximal 250 Menschen zusammenkommen, drinnen 100. Es besteht jeweils eine Test- und Sitzplatzpflicht.
4. Juni: Menschen aus allen anderen Regionen Deutschlands dürfen wieder in Mecklenburg-Vorpommern Urlaub machen.
7. Juni: Laienmusikensembles und Chöre dürfen mit maximal 25 Musikern im Freien proben.
11. Juni: Der Tagestourismus wird wieder möglich. Menschen dürfen aus allen Regionen Deutschlands auch nur für einen Tag nach Mecklenburg-Vorpommern kommen.
21. Juni: Die Zulassungsbeschränkung bei Veranstaltungen wird erweitert. Dann sind maximal 600 Menschen bei Außenveranstaltungen erlaubt, 200 im Innenbereich. Es besteht jeweils eine Test- und Sitzplatzpflicht.
Theater, Opern und Konzerthäuser dürfen wieder öffnen. Das trifft auch für Kinos - mit Testpflicht - zu. Bei Musik- und Jugendkunstschulen darf es wieder Auftritte geben - drinnen und draußen.
22. Juni: Der Wettkampfbetrieb soll im Breitensport wieder möglich sein. Zudem sollen Profisportler wieder vor Zuschauern spielen dürfen.
13. Juli: Die Zulassungsbeschränkung bei Veranstaltungen soll erneut ausgebaut werden. Draußen sind maximal 800 Menschen zulässig, sofern diese sitzen, maximal 200 bei Veranstaltungen ohne Sitzplätze. Im Innenbereich sind maximal 100 Menschen ohne feste Sitzplätze erlaubt. Chöre, Musikensembles und Tanzgruppen dürfen auch im Innenbereich mit maximal 15 Menschen proben. Eine Testpflicht soll es weiterhin geben.
WAS BEREITS GEÖFFNET HAT
Der Handel darf bereits wieder öffnen, die Gastronomie im Innen- und Außenbereich. Körpernahe Dienstleistungen sind möglich, Fahrschulen dürfen wieder öffnen.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Derzeit dürfen zwei Haushalte zusammenkommen; Kinder bis 14 Jahre werden weiterhin nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen wohnen, gelten dennoch als ein Haushalt. Wer bereits zweimal geimpft ist, wird ebenfalls nicht mitgezählt. Laut Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) sind etwa 13,5 Prozent der Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns inzwischen zweimal geimpft.
TESTPFLICHT
Wenn ein Lockerungsschritt mit einer Testpflicht verbunden ist, darf der negative Corona-Test maximal 24 Stunden alt sein. Die Testpflicht gilt ab dem Schulalter. Laut Gesundheitsministerium gibt es landesweit mehr als 400 Teststellen. Die Tests sind kostenlos. Zudem kann ein mitgebrachter Selbsttest oftmals vor Ort vorgenommen werden. Diesen Selbsttest müssen Menschen jedoch in der Regel selbst bezahlen.
Wer bereits zweifach geimpft ist, muss keinen Tests nachweisen. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Als genesen gelten diejenigen Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben - und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Dann müssen sich auch diese nicht testen.
SCHULEN: Am Donnerstag können landesweit alle Schülerinnen und Schüler wieder zum Präsenzunterricht in die Schule kommen. Wer zur Schule geht, muss sich zweimal die Woche testen. Am 18. Juni ist der letzte Schultag vor den Sommerferien.
KITAS: Die Kitas haben derzeit landesweit regulär geöffnet. Einschränkungen in der Betreuungszeit gibt es nicht. (dpa)