Merz bekräftigt seine Kritik an Höhe des Krankenstandes

| Politik Politik

Bundeskanzler Friedrich Merz hat seine Kritik am hohen Krankenstand in Deutschland bekräftigt. Bei den durchschnittlich 14,5 Krankentagen, die er am Wochenende genannt habe, seien die kurzfristigen Krankmeldungen von ein oder zwei Tagen noch gar nicht dabei, sagte er nach einer Sitzung des CDU-Bundesvorstandes. «Wenn die einbezogen würden, dann läge die Zahl noch deutlich höher. Und damit ist der Krankenstand im Durchschnitt in den Unternehmen in Deutschland zu hoch.»

Merz: Krankenstand auch im öffentlichen Dienst zu hoch

Das gelte auch für den öffentlichen Dienst, betonte der CDU-Vorsitzende. Man suche gerade nach den Ursachen für diese Entwicklung und nach Lösungen. «Eine der Ursachen ist sicherlich auch die leichte Krankschreibung durch telefonische Krankschreibungen.» Auch Ärzte sagten, sie könnten gar nicht beurteilen, ob jemand wirklich arbeitsunfähig sei, wenn sie den Patienten nicht gesehen hätten. Er habe im Übrigen für seine Äußerungen vom Wochenende sehr viel Zustimmung bekommen.

Merz hatte bei einer Wahlkampfveranstaltung in Bad Rappenau bei Heilbronn erklärt, dass die Beschäftigten in Deutschland im Schnitt auf 14,5 Krankentage kämen, «Das sind fast drei Wochen in denen die Menschen in Deutschland aus Krankheitsgründen nicht arbeiten. Ist das wirklich richtig? Ist das wirklich notwendig?»


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.