Millionenhilfe: Saarland will Gastgewerbe stärken

| Politik Politik

Das Saarland will das Gastgewerbe für die Zeit nach dem Ende der Corona-Pandemie stärken. Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) kündigte am Dienstag an, dass ein Sonderkonjunkturprogramm mit insgesamt 4,2 Millionen Euro Hilfen von Land und Europäischer Union fortgesetzt werde. Die bislang bereitgestellten drei Millionen Landesmittel seien komplett für Modernisierungs- und Erweiterungsprojekte verplant. Insgesamt seien 52 Betriebe gefördert worden. Das Investitionsvolumen betrug sechs Millionen, wovon auch das Handwerk profitiert habe.

Zunächst sei man nicht sicher gewesen, ob die Hilfen angenommen würden und ob man Betriebe in Krisenzeiten motivieren könne, zu investieren, sagte die Ministerin. Es habe sich aber gezeigt, dass man zusammen mit der Branche «einen guten Riecher» gehabt habe. Nach dem totalen Stillstand erlebe man gerade einen «Re-Start der Genuss- und Tourismusregion Saarland». Bei der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe gebe es eine Menge aufzuholen.

Rehlinger zeigte sich überzeugt, dass der Tourismus in Deutschland künftig eine größere Rolle spielen wird. Dass das Saarland und die Betriebe ohne Zutun einen Anteil davon bekommen werde, wäre jedoch eine «fatale Fehleinschätzung». Die 50-prozentige Förderung soll dem Gastgewerbe nun helfen, sich zu behaupten. «Es geht darum, dass wir unsere Betriebe gut aufgestellt wissen wollen, wenn es jetzt noch mal in diese echte Konkurrenzsituation mit anderen touristischen Regionen geht.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.