Mindestlohn soll in kleinen Schritten auf über 10 Euro steigen

| Politik Politik

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll bis Mitte 2022 über die Marke von 10 Euro steigen - aber zuerst nur in kleineren Schritten. Das empfiehlt die zuständige Kommission in einem am Dienstag vorgelegten Beschluss, der auch der schwierigen Lage wegen der Corona-Krise Rechnung tragen soll. Die untere Absicherung für Geringverdiener soll demnach von jetzt 9,35 Euro in vier Stufen auf bis zu 10,45 Euro pro Stunde angehoben werden. Als erstes Plus kommt zum 1. Januar 2021 aber vorerst ein leichter Anstieg auf 9,50 Euro. Das Votum in dem Gremium, dem Vertreter von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft angehören, fiel einstimmig.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach von einer guten Nachricht für rund zwei Millionen Arbeitnehmer. Er kündigte an, die Empfehlung über eine Verordnung verbindlich machen zu wollen. Der Anfang 2015 eingeführte Mindestlohn sei eine Erfolgsgeschichte, die aber fortgeschrieben werden müsse. Im Herbst wolle er deshalb Vorschläge für eine Reform machen. «Der Mindestlohn darf nicht abgehängt werden.» Heil verwies darauf, dass die Lohnuntergrenze derzeit bei nur 46 Prozent des Durchschnittseinkommens liege. Die Richtmarke von 12 Euro sei deshalb «eine gute Orientierung».

Konkret soll der Mindestlohn nun in einer ersten Stufe zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro steigen. Zum 1. Juli 2021 soll eine zweite kleine Anhebung auf 9,60 Euro folgen, zum 1. Januar 2022 eine dritte auf 9,82 Euro. Die vierte Stufe sieht dann zum 1. Juli 2022 eine Anhebung auf 10,45 Euro vor. Dies soll auch die Ausgangsbasis für die dann folgende nächste Anpassung sein. Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt. Zuletzt hatte es eine Anhebung in zwei Stufen gegeben: auf 9,19 Euro zum 1. Januar 2019 und auf die jetzigen 9,35 Euro zum 1. Januar 2020.

Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer - außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht. Daneben haben mehrere Branchen tarifliche Mindestlöhne, die über der Lohnuntergrenze liegen.

Der Vorsitzende der Kommission, Jan Zilius, verwies darauf, dass über die jetzige Anpassung in Zeiten großer wirtschaftlicher Unsicherheit zu entscheiden gewesen sei. Das Gremium beriet auch länger als vorgesehen, die zunächst am Mittag geplante Bekanntgabe musste verschoben werden.

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte Vorstandsmitglied Stefan Körzell die Verständigung. «Allein in den nächsten beiden Jahren bringen die Mindestlohnsteigerungen insgesamt knapp zwei Milliarden Euro mehr im Portemonnaie der Beschäftigten.» Wünsche nach einer Erhöhungspause wegen der Corona-Krise hätten sich am Ende nicht durchsetzen können. Das nun als Basis für künftige Anpassungen vorgesehene Niveau von 10,45 Euro sei «ein deutlicher Schritt, um schneller zu den geforderten 12 Euro zu kommen». Grundsätzlich könne der Mindestlohn aber nur eine untere Haltelinie sein.

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, sagte, die Kommission habe einmal mehr bewiesen, wie gut Sozialpartnerschaft in Deutschland funktionieren könne. Auch die Anhebung des Mindestlohns müsse der beispiellosen Rezession wegen der Corona-Krise Rechnung tragen. Daher konzentriere sich der erste Schritt auf einen Inflationsausgleich. Die niedrigeren gestaffelten Anpassungsschritte für das Jahr 2021 schafften vor allem für kleine und mittelständische Betriebe mehr Luft, da sie durch die Corona-Krise besonders hart getroffen seien.

Grundsätzlich orientiert sich die unabhängige Kommission an der zurückliegenden Entwicklung der Tariflöhne. In einer «Gesamtabwägung» zusammengebracht werden sollen laut gesetzlicher Vorgabe dann der Mindestschutz der Arbeitnehmer, faire Wettbewerbsbedingungen und das große Ziel, Beschäftigung nicht zu gefährden. Dabei gibt es einen gewissen Spielraum, was genau in die Berechnung einbezogen wird. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.

Nahtloser Einstieg statt Hängepartie: Das sächsische Innenministerium hat einen Erlass verabschiedet, der den Berufseinstieg von ausländischen Azubis und Studierenden vereinfacht. Vom Verband gibt es dafür Lob.

Der Bayerische Landtag hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der Städten und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 die Einführung eigener Einweg-Verpackungssteuern untersagt. Das Verbot schränkt die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich ein.