Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses haben im Gastgewerbe Hoffnungen auf einen Fortbestand der Minijobs ausgelöst. Der DEHOGA Bundesverband, der DEHOGA Bayern und der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) werteten die Beschlüsse vom 2. Juli 2026 als entsprechendes Signal. Allerdings ist der rentenpolitische Umgang mit dieser Beschäftigungsform offenbar noch nicht abschließend geklärt.
Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte nach einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur an, über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen werde erst im Herbst entschieden. Hintergrund ist ein Vorschlag der Alterssicherungskommission, nach dem beitragsfreie Minijobs künftig nur noch für Schüler möglich sein sollen. Dieser Vorschlag hatte Widerspruch ausgelöst.
Der Koalitionsausschuss legte sich in seinen Ergebnissen nach Darstellung der Deutschen Presse-Agentur nicht im Detail auf die Rentenvorschläge fest. Im steuerpolitischen Teil des Beschlusspapiers ist demnach allerdings vorgesehen, den Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent anzuheben. CSU-Chef Markus Söder erklärte dazu, wenn etwas angehoben werde, „dann schafft man es nicht einfach ab“.
Merz verwies dagegen auf die noch ausstehende rentenpolitische Entscheidung. Von der Rentenkommission seien nicht steuerpolitische, sondern Rentenvorschläge erbeten worden. Entschieden werde darüber im Herbst unter Federführung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, berichtete die Deutsche Presse-Agentur.
DEHOGA wertet Koalitionsergebnisse als Signal für den Fortbestand
Der DEHOGA Bundesverband geht in seiner Reaktion davon aus, dass Minijobs für alle Beschäftigtengruppen erhalten bleiben sollen. Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke erklärte: „Gut ist, dass Minijobs für alle Beschäftigtengruppen erhalten bleiben sollen. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Branche. Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass mit der angekündigten Erhöhung des Pauschalsteuersatzes von zwei auf fünf Prozent bereits eine Verteuerung geplant ist.“
Zugleich verweist der Bundesverband auf eine weitere offene Frage. „Unbeantwortet bleibt die Frage, ob Minijobs durch zusätzliche Sozialabgaben noch weiter belastet werden. Wenn die Bundesregierung die Bedeutung der unverzichtbaren Minijobs anerkennt, braucht es eine Beitragslast, die für Arbeitgeber tragbar bleibt“, erklärte Schimke.
Der DEHOGA NRW schrieb dazu in Sozialen Neztwerken: „Unbesprochen blieb, ob sich die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Minijobs ändern wird. Die Diskussion und die parlamentarische Entscheidung darüber findet erst zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr statt. Die Rentenkommission hatte letzte Woche unter anderem vorgeschlagen, Minijobs außer für Schüler gänzlich zu streichen. Für unsere Branche bedeutet die Entscheidung des Koalitionsausschusses: ein teurer Lichtblick und noch keine endgültige Entwarnung!“
Der Bundesverband kritisiert außerdem, dass die aus seiner Sicht benötigte Wochenarbeitszeit in den Ergebnissen nicht behandelt worden sei. Die Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit bleibe eine zentrale Forderung des Gastgewerbes.










