„Ministerium plant Erfassung, aber keine Flexibilisierung der Arbeitszeit“ - DEHOGA übt scharfe Kritik

| Politik Politik

Am Dienstag wurde ein Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Heil bekannt, mit dem dieser strenge Regelungen zur Erfassung der Arbeitszeit nahezu aller Arbeitnehmer gesetzlich festschreiben will. Kern der geplanten Neuregelung: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufgezeichnet werden.

Der DEHOGA kritisiert diesen Vorstoß als bürokratisch, an der Sache vorbei und aus der Zeit gefallen. Das aktuell wichtigste Anliegen von Beschäftigten und Unternehmen ist die Schaffung von mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung. Unternehmen testen gemeinsam mit den Mitarbeitern innovative Arbeitszeitmodelle, zeitgemäße Arbeitsorganisation und individuelle Lösungen. Nur so kann man die Bedürfnisse der Mitarbeiter einerseits und betriebliche Bedarfe andererseits in Ausgleich bringen. Jetzt ausschließlich auf eine technische Regulierung der Dokumentation zu setzen und somit massive neue Bürokratie zu erzeugen, ohne gleichzeitig zumindest bestehende rechtliche Hürden bei der Flexibilität anzupacken, geht an den Bedürfnissen der Praxis komplett vorbei. Der DEHOGA fordert eine Umstellung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von einer Tages- auf eine Wochenbetrachtung. Denn so können Unternehmen und Mitarbeiter die vereinbarte Gesamtarbeitszeit gemeinsam besser und individueller verteilen.

Hintergrund des jetzigen Entwurfes aus dem Arbeitsministerium ist Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichts, wonach der Arbeitsschutz grundsätzlich eine „verlässliche und objektive“ Aufzeichnung der Arbeitszeiten verlange. In den einschlägigen Urteilen findet sich aber weder die Forderung nach einer zwingend elektronischen Erfassung noch nach einer tagesaktuellen Dokumentation. Hier geht das Arbeitsministerium also – wieder einmal - über juristische und europäische Vorgaben hinaus.

Lediglich leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sollen von dieser Regelung nicht betroffen sein, denn für diese gilt das Arbeitszeitgesetz nicht. Für Arbeitnehmer, mit denen Vertrauensarbeitszeit vereinbart wurde, kann der Arbeitgeber auf die Kontrolle der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verzichten. Auf die Aufzeichnung selbst kann aber auch in diesen Fällen nicht verzichtet werden, was den Sinn der Vertrauensarbeitszeit konterkariert. Außerdem muss der Arbeitgeber auch bei Vertrauensarbeitszeit sicherstellen, dass ihm „Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu Dauer und Lage der Arbeitszeit und der Ruhezeiten bekannt werden“. Welche Prüfpflichten das konkret bedeuten soll, ist völlig unklar.

Für Arbeitgeber, die nicht mehr als10 Arbeitnehmer beschäftigen, soll die Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung nicht gelten – alles andere aber schon. Für größere Arbeitgeber sind – gestaffelt nach der Mitarbeiterzahl – Übergangsfristen für die elektronische Aufzeichnung vorgesehen. Arbeitgeber mit weniger als 50 Arbeitnehmern beispielsweise haben für die elektronische Umsetzung der Aufzeichnung fünf Jahre Zeit. Für gastgewerbliche Arbeitgeber bedeutee die Neuregelung im Vergleich zu den bisher geltenden Arbeitszeit-Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz eine spürbare Verschärfung. so der DEHOGA. Denn hiernach steht die Form der Aufzeichnung dem Arbeitgeber frei und er hat dafür sieben Tage Zeit. Auch die bisherigen Einkommensgrenzen würden nach dem Entwurf keine Rolle mehr spielen.

Außerdem stehe zu befürchten, so der DEHOGA, dass die neue Regelung massiven Aufwand in der Lohnbuchhaltung auslösen wird. Denn der Arbeitnehmer soll Informationen über die aufgezeichneten Arbeitszeiten verlangen können. Der Arbeitgeber muss ggf. eine Kopie der Aufzeichnung zur Verfügung stellen.

In einem eng begrenzten Rahmen sollen Tarifverträge für tarifgebundene Arbeitgeber Abweichungen festlegen können. Das allein ist nicht zielführend. Es muss für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die gemeinsam die Arbeitszeiterfassung abweichend von der gesetzlichen Vorstellung modifizieren wollen, möglich sein, solche Vereinbarungen auf arbeitsvertraglicher Grundlage zu treffen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.

Die geplante stärkere Besteuerung alkoholischer Getränke stößt einer Umfrage zufolge bei einer großen Mehrheit der Bürger auf Zustimmung. Knapp zwei Drittel gaben in der Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa an, dass sie diesen Vorstoß der Bundesregierung für sinnvoll halten.

Die Bundesregierung plant, die Mittel für die Tourismusförderung im Bundeshaushalt 2027 um 449.000 Euro zu reduzieren. Die Grünen kritisieren die Kürzung und fordern Änderungen im weiteren Haushaltsverfahren.

Was steht oben, wenn Nutzer WM-Spiele, Hotels oder Routen googeln? Zu oft nur Googles eigene Angebote, urteilt Brüssel. Die Millionenstrafe könnte US-Präsident Donald Trump verärgern. Der Hotelverband freut sich, dass die Kommission Zähne zeige.

Die EU hat den Weg für die Destillation von Rot- und Roséweinen freigemacht. Damit kann aus Wein Industriealkohol werden. Der wird unter anderem für Reinigungsmittel verwendet.

Die Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann, hat sich gegen die vom Bundesfinanzministerium geplante Erhöhung der Schaumweinsteuer gestellt. Das Bundeskabinett hat jüngst auch ein Paket zur Anhebung von Verbrauchsteuern auf alkoholhaltige Getränke auf den Weg gebracht.

Wer die Korken knallen lassen will, muss nach den Plänen des Bundeskabinetts und Finanzminister Klingbeil kommendes Jahr höhere Steuern zahlen. Aus der Union kommt Widerstand.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigt die Pläne der schwarz-roten Koalition, die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag einzuführen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Es sei zwar das Ende der telefonischen Krankschreibung vereinbart, nicht aber die Möglichkeit eines Attests per Video. 

Die Stadt Bamberg will die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in weiten Teilen des Stadtgebiets künftig verhindern. Neue Bebauungspläne und Veränderungssperren sollen den Wohnungsmarkt langfristig schützen.