Ministerpräsidenten einigen sich auf Teil-Lockdown bis zum 20. Dezember

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Um die Corona-Pandemie einzudämmen, wird der Teil-Lockdown in Deutschland voraussichtlich bis kurz vor Weihnachten verlängert. Die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich am Montagabend darauf, dass die bislang bis Ende November befristen Maßnahmen zunächst bis zum 20. Dezember fortgeführt werden sollen, wie die Deutsche Presse-Agentur von Teilnehmern erfuhr.

Eine endgültige Entscheidung soll bei Beratungen der Ländervertreter mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch fallen.

Bei einer Verlängerung des Teil-Lockdowns blieben Gastronomiebetriebe sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen, die seit Anfang November dicht sind, weiter geschlossen. Zudem würden weiter strikte Kontaktbeschränkungen gelten. Die Maßnahmen sollen dafür sorgen, die Zahl der Neuinfektionen deutlich zu reduzieren.

In einem aktuellen Papier, dass der Tageskarte-Redaktion vorliegt heißt es: "Die am 28.Oktober 2020 für November auf der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Maßnahmen werden bis zum 20. Dezember 2020 bundesweit verlängert. Die auf Grund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben damit zunächst weiterhin geschlossen. Insbesondere die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen und Übernachtungsangebote im Inland werden weiter nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt."

DEHOGA: Novemberhilfen zu Winterhilfen ausweiten

Die Gastronomiebranche fordert im Fall einer Verlängerung der harten Corona-Beschränkungen weitere Hilfen. «Wenn die Politik am Mittwoch eine weitere Schließung von Hotels und Restaurants beschließt, muss es zeitgleich auch eine Zusage zur Fortführung dieser Hilfen geben. Aus der Novemberhilfe muss eine Winterhilfe werden», sagte Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Dehoga-Bundesverbands, der «Rheinischen Post».

Bereits von März bis Ende November habe der Umsatzverlust für die Branche 32 Milliarden Euro betragen, sagte Hartges. Sie verwies auf die Wichtigkeit des Weihnachtsgeschäftes für die Betriebe. Im Dezember 2019 habe die Branche einen Nettoumsatz von acht Milliarden Euro erzielt.

In dem Papier steht dazu: "Für diejenigen Wirtschaftsbereiche, die absehbar auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, ohne von Schließungen betroffen zu sein, wird der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe III die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Soloselbständigen sowie die Reisebranche."

Die Bundesregierung hat bereits in Aussicht gestellt, die Novemberhilfen zur finanziellen Unterstützung der von Schließungen betroffenen Firmen sowie Solo-Selbstständigen wie Künstlern zu verlängern, falls der Teil-Lockdown ausgedehnt wird. Dies dürfte weitere Milliarden kosten. «Wenn wir die Corona-Maßnahmen verlängern, müssen auch die Hilfen verlängert werden», sagte SPD-Chef Norbert Walter-Borjans dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag).

Im Gespräch waren zudem schärfere Kontaktbeschränkungen für private Treffen und eine erweiterte Maskenpflicht an Schulen. Unklar blieb, ob die Anti-Corona-Maßnahmen ab 20. Dezember immer um jeweils 14 Tage verlängert werden sollen, wenn das Infektionsgeschehen nicht deutlich abnimmt - oder ob Mitte Dezember über den Kurs erneut beraten wird. Offen blieb auch, ob es Ausnahmen für Gebiete mit niedrigen Infektionszahlen geben wird - als Kriterium ist die Rede von weniger als 35 oder weniger als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen und einer sinkenden Tendenz.

Die Diskussionen der Ministerpräsidenten dauerten viereinhalb Stunden. Anschließend wurde von guten Beratungen gesprochen. Am Dienstag soll es gegen Mittag erneut Verhandlungen der Chefs der Staatskanzleien mit Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) geben. Es wurde erwartet, dass im Laufe des Tages ein Papier erstellt wird, auf dessen Grundlage am Mittwoch mit Merkel beraten werden soll.

In Länderkreisen wurde nach dpa-Informationen Skepsis geäußert, ob die Kanzlerin mit den Vorschlägen der Länder zufrieden sein wird. In diesen Kreisen wurde erwartet, dass der Bund bei Regelungen zu Schulen sowie Vorgaben zu Weihnachten strengere Vorgaben durchsetzen will, als die Länder zu beschließen bereit sind. Merkel war bei Beratungen vor einer Woche mit einem Vorschlag für weitergehende Kontaktbeschränkungen und strengere Regeln in den Schulen am Veto der Länder gescheitert.

Die Kanzlerin will am Donnerstag nach den Beratungen mit den Ländern eine Regierungserklärung im Bundestag abgeben, wie Regierungssprecher Steffen Seibert ankündigte.

In einem Papier, das als Grundlage für die Beratungen am Montagabend galt, hieß es, zwar hätten sich die Corona-Zahlen auf hohem Niveau stabilisiert. Es könne aber längst keine Entwarnung gegeben werden. «Denn nach wie vor sind die Infektionszahlen vielerorts zu hoch. Die erhoffte Trendwende konnte im November noch nicht erreicht werden, bisher ist lediglich ein "Seitwärtstrend" zu beobachten.»

Länder für strenge Kontaktbeschränkungen vom 1. Dezember an

Die Ministerpräsidenten der Länder plädieren im Kampf gegen die anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen für strenge Kontaktbeschränkungen vom 1. Dezember an - für Weihnachten und Silvester soll es eine Sonderregelung geben. «Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken», heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Dienstag vorliegenden Beschlussentwurf der Länder für die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch. Kinder bis 14 Jahre seien hiervon ausgenommen.

WEIHNACHTEN: Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf einheitliche Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester geeinigt. Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar können Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Dienstag vorliegenden geeinten Beschlussentwurf der Länder für die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch. Kinder bis 14 Jahren seien hiervon ausgenommen.

SILVESTER: Die Ministerpräsidenten der Länder wollen Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagen, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. «Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen», heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Dienstag vorliegenden geeinten Beschlussentwurf der Länder für die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch. Grundsätzlich wird «empfohlen», zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten - ein Verkaufsverbot ist demnach aber nicht vorgesehen.

SCHULEN: Einig zeigen sich die Länder in dem Ziel, die Schulen wie auch Kindergärten aus bildungs- wie auch sozialpolitischen Gründen offenzuhalten. Welche zusätzlichen Maßnahmen dazu ergriffen werden sollen, ist aber noch unklar. Länder unter SPD-Führung wollen ab der siebten Klasse eine Maskenpflicht auch im Unterricht durchsetzen. Gelten soll das bei «deutlich mehr» als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Schulen ohne Infektionsgeschehen können davon ausgenommen werden. Um Schülerballungen zu vermeiden, soll der Unterrichtsbeginn gestaffelt werden.

Die unionsgeführten Länder fordern in Regionen mit einer Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern auf dem Gelände aller Schulen und im Unterricht weiterführender Schulen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. In besonderen Infektionshotspots soll an Schulen für höhere Jahrgangsstufen ein Wechsel zwischen Präsenz- und Heimunterricht eingeführt werden. Ob der Beginn der Weihnachtsferien auf den 21. Dezember vorgezogen wird, um eine Kontaktreduzierung vor Weihnachten zu ermöglichen, ist offen.

MASKENPFLICHT: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die etwa im ÖPNV oder Handel gilt, soll dem Papier zufolge erweitert werden. Künftig soll sie dem Papier zufolge auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen gelten. Gleiches gilt für alle Orte mit Publikumsverkehr in Innenstädten, auch unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung soll den örtlichen Behörden obliegen.

HANDEL: Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Die Bevölkerung wird aufgerufen, die Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen. Wirtschaft und Arbeitswelt werden aufgefordert, die Schutz- und Hygieneregeln einzuhalten.

HOMEOFFICE: Arbeitgeber werden gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 21. Dezember bis 3. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz «Stay at Home» umsetzen zu können.

KRANKENHÄUSER/PFLEGE: Der Bund will für besonders gefährdete (vulnerable) Gruppen, etwa Patienten in Krankenhäusern und Bewohner von Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen, ab Anfang Dezember 2020 gegen eine geringe Eigenbeteiligung 15 FFP2-Masken pro Person zur Verfügung stellen. Zudem sind je Pflegebedürftigem 20 Schnelltests pro Woche vorgesehen.

HOCHSCHULEN: Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen - mit Ausnahme von Labortätigkeiten, Praktika, praktischen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen.

RELIGION: Bund und Länder wollen das Gespräch mit den Religionsgemeinschaften suchen, um möglichst Vereinbarungen für Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte mit dem Ziel einer Kontaktreduzierung zu treffen. Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter gilt es dabei zu vermeiden.

SOZIALVERSICHERUNG: Der Bund stabilisiert die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent, indem er darüber hinausgehende Finanzbedarfe zumindest bis 2022 aus dem Bundeshaushalt deckt. In diesem Rahmen prüft der Bund, wie eine steuerfinanzierte Stabilisierung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung vor dem Hintergrund der hohen coronabedingten Mehrkosten aussehen könnte.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach verteidigt die geplante Verlängerung und teilweise Verschärfung der staatlichen Corona-Beschränkungen. Anders könnten Fallzahlen vor Weihnachten nicht ausreichend gesenkt werden, «also sind Verlängerung und Verschärfung notwendig», sagte er der «Augsburger Allgemeinen» (Dienstag). Bei der Eindämmung der Pandemie müsse gerade in den Schulen und bei privaten Treffen mehr erreicht werden.

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, pocht darauf, dass Pflegeeinrichtungen trotz der aktuell hohen Corona-Infektionszahlen weiter Besucher einlassen. Heimbewohner sollten selbst entscheiden, ob sie Besuch empfangen möchten, sagte er der «Passauer Neuen Presse» (Dienstag). Ausreichend medizinische Schutzausrüstung sei da. «Da gibt es keinen Mangel mehr.»

Der Deutsche Städtetag sprach sich bei wachsendem Infektionsgeschehen für Stufenpläne in Schulen in allen Ländern aus. «Für die Städte ist wichtig, dass vor allem im eigenen Bundesland Klarheit herrscht, wann Präsenzunterricht reduziert werden muss», sagte Städtetagspräsident Burkhard Jung der Deutschen Presse-Agentur. Es mache vielen Städten Sorge, dass die Infektionen und notwendige Quarantäne-Anordnungen in den Schulen zunehmen.

«Die Städte wollen guten Unterricht für junge Menschen auch während der Pandemie», so Jung. «Wir wollen die Schulen so lange es geht offenhalten. Aber wir brauchen auch praxistaugliche Handlungsszenarien, damit Schulen auf hohe Infektionszahlen angemessen reagieren können.» (dpa)


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