München beschließt Registrierungspflicht für Ferienwohnungen

| Politik Politik

München beschließt Registrierungspflicht für Ferienwohnungen

Der Sozialausschuss des Münchner Stadtrats hat eine neue Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum beschlossen. Kernpunkt ist die Einführung einer Registrierungspflicht für Ferienwohnungen. Wie die Stadt München mitteilt, steht der Beschluss noch unter dem Vorbehalt der Entscheidung durch die Vollversammlung des Stadtrats Anfang Juli. Die neue Satzung soll zum 1. August 2026 in Kraft treten.

Wer künftig eine Wohnung über Online-Portale wie Airbnb oder Booking.com als Ferienwohnung anbieten wolle, müsse diese vorab beim Sozialreferat registrieren. Vermieter hätten dabei unter anderem ihren Namen sowie die Adresse der Wohnung anzugeben. Anschließend vergebe das Sozialreferat eine wohnungsbezogene Registrierungsnummer, die in den jeweiligen Online-Inseraten angegeben werden müsse.

Stadt führt Registrierung für Online angebotene Ferienwohnungen ein

Die Regelung basiert nach Angaben der Stadt auf dem im April geänderten bayerischen Zweckentfremdungsgesetz. Als Zweckentfremdung gelte unter anderem die Nutzung einer Wohnung zur Beherbergung von Fremden über einen Zeitraum von mehr als acht Wochen pro Kalenderjahr. Die Registrierungspflicht soll nach Darstellung der Stadt dazu beitragen, Verstöße gegen diese Vorgaben leichter festzustellen.

Künftig sollen Online-Plattformen regelmäßig Informationen über Vermietungen an die Bundesnetzagentur übermitteln. Das Sozialreferat könne diese Daten anschließend abrufen. Dadurch sollen Informationen über die Nutzung von Ferienwohnungen verfügbar werden, die bei der Verfolgung möglicher Verstöße gegen die Zweckentfremdungssatzung genutzt werden können.

Bürgermeisterin Verena Dietl erklärte dazu: „Wir fordern schon seit Jahren vom Freistaat Bayern eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen. Sie wird uns die Verfolgung illegaler Zweckentfremdungen erheblich erleichtern, da uns umfangreiche Informationen über Vermietungen von Ferienwohnungen zur Verfügung stehen werden. Zugleich hätte das Zweckentfremdungsgesetz weiter gehen müssen: Es fehlt nach wie vor eine Genehmigungspflicht der Nutzung sämtlicher Wohnungen, die für Zwecke der Fremdenbeherbergung angeboten werden. Und der genehmigungsfreie Vermietungszeitraum von acht Wochen sollte nur für eigengenutzten Wohnraum gelten.“

Verzögerung bei technischer Umsetzung der Registrierung angekündigt

Nach Angaben des Sozialreferats werde für die Umsetzung der Registrierungspflicht eine bestehende IT-Lösung des Landes Nordrhein-Westfalen genutzt. Zum geplanten Inkrafttreten der Satzung am 1. August werde diese technische Lösung jedoch noch nicht zur Verfügung stehen. Grund sei eine Verzögerung bei der Abrufmöglichkeit der Daten über die Bundesnetzagentur. Wann die Registrierung tatsächlich starten könne, werde das Sozialreferat zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgeben.

Neue Satzung lockert Verfahren für Wohnungsabbrüche deutlich

Neben der Registrierungspflicht enthält die neue Satzung weitere Änderungen. Künftig soll für den Abbruch von Wohnraum in vielen Fällen keine Genehmigung mehr erforderlich sein. Der Abbruch bleibe zwar weiterhin eine Form der Zweckentfremdung, ein gesondertes Antragsverfahren entfalle jedoch unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu zähle beispielsweise die Verpflichtung, im Zuge eines Abrisses gleichwertigen Wohnraum neu zu errichten. Verstöße könnten weiterhin mit Bußgeldern geahndet werden.

Versorgungsunternehmen sollen Verbrauchsdaten an Stadt übermitteln

Darüber hinaus sieht die neue Satzung vor, dass Energie- und Wasserversorgungsunternehmen dem Sozialreferat künftig in Einzelfällen Verbrauchsdaten zur Verfügung stellen müssen. Nach Angaben der Stadt solle dies die Aufdeckung von Leerständen erleichtern. Die Satzung werde für den gesetzlich zulässigen Höchstzeitraum von fünf Jahren gelten.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Europäische Union hat sich vorläufig auf eine Reform der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme verständigt. Wie aus einer Mitteilung des Geschäftsreiseverbades BT4Europe hervorgeht, betrifft die Einigung insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen.

Caroline von Kretschmann äußert sich zur Entlastungsprämie und nennt eine Beispielrechnung: Für die Auszahlung an alle Mitarbeiter wären 3,3 Millionen Euro zusätzlicher Umsatz erforderlich. Auch der DEHOGA Hessen kritisiert das Maßnahmenpaket der Bundesregierung.

Als Reaktion auf gestiegene Kosten durch den Iran-Krieg ermöglicht die Koalition eine steuerfreie Krisenprämie für Arbeitnehmer. Die Wirtschaft hat aber schon verhalten reagiert.

Der Kanzler hat mit einer Äußerung zur gesetzlichen Rente für Empörung gesorgt. Auf dem CDA-Kongress versucht er, die Gemüter zu beruhigen. Und er hat eine Botschaft für den Koalitionspartner.

Sollten Steueraufschläge für Cola und Limo kommen, um Anreize für gesündere Ernährung zu setzen? Die Gesundheitsministerin ist dafür. Doch das letzte Wort in der Regierung ist noch nicht gesprochen.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Kennzeichnung der Tierhaltung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Der Hotelverband Deutschland plant mit „IHA Inside 2026“ ein Branchentreffen am Nürburgring. Auf dem Programm stehen Fachvorträge, Wettbewerbe und ein begleitendes Rahmenangebot.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Ziel ist laut Entwurf eine grundlegende Reform und Ausweitung der Kennzeichnungspflichten, insbesondere auf die Außer-Haus-Verpflegung wie Restaurants, Kantinen und Imbisse.

Das lange geplante staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch soll nach Plänen des Bundesagrarministeriums im nächsten Jahr mit mehreren Änderungen eingeführt werden - und zwar außer in Supermärkten auch in Restaurants und Kantinen.