München verhängt Alkoholverbot - eine Klage erfolgreich

| Politik Politik

Nüchtern bleiben heißt es ab sofort abends auf Münchens Straßen und Plätzen: Nach einem weiteren Anstieg der Coronazahlen gilt seit Freitag ein nächtliches Alkoholverbot für den öffentlichen Raum. Der Warnwert von 35 Infizierten pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen war nach Zahlen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom Freitag überschritten und lag bei 35,27. «Damit tritt die Allgemeinverfügung in Kraft, die wir erlassen haben», sagte ein Sprecher der Stadt. Die Regelung gilt zunächst für eine Woche.

Der Verkauf von Alkohol ist damit ab 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr früh verboten. Zudem darf Alkohol im öffentlichen Raum ab 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr nicht mehr konsumiert werden. Ausnahmen gelten jeweils für den Ausschank in der Gastronomie und bei genehmigten Veranstaltungen.

Das Bußgeld für unerlaubten Alkoholkonsum beträgt mindestens 150 Euro; wer Alkohol unerlaubt verkauft, wird mit mindestens 500 Euro zur Kasse gebeten - im Wiederholungsfall kann es auch teurer werden. Mit dem nächtlichen Alkoholverkaufs- und -konsumverbot solle eine weitere Zunahme der Infektionen verhindert und damit einschneidendere Maßnahmen möglichst vermieden werden, hieß es.

Das Münchner Verwaltungsgericht hat das Konsumverbot für Alkohol in München inzwischen für unverhältnismäßig erklärt. Das bestätigte ein Sprecher der Stadt dem BR. Die Regelung bleibe aber vorerst in Kraft. Nur für den Kläger sei das Verbot aufgehoben.

In den vergangenen Wochen war es an zentralen Plätzen in der Stadt und an der Isar immer wieder zu ausufernden nächtlichen Feiern gekommen. Ein Schwerpunkt lag am Gärtnerplatz.

Die Stadt hatte deshalb einen runden Tisch eingerichtet, auch da die Klagen der Anwohner immer lauter wurden. Der Beschluss fiel in dieser Woche in Absprache mit den Stadtratsfraktionen. Die Entscheidung sei ihnen allen nicht leichtgefallen, sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Dienstag dazu. «Es geht aber in Zeiten der Pandemie zuallererst um den Schutz der Bevölkerung und darum, noch wesentlich belastendere Maßnahmen möglichst zu vermeiden.»

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die Entscheidung der Stadt begrüßt. Der Oberbürgermeister habe seine volle Unterstützung, schrieb er auf Twitter. «Leider nehmen Unvernunft und Leichtsinn zu.»

Auch in anderen Städten wie Nürnberg gibt es bereits Alkoholverbote im öffentlichen Raum. Regensburg setzt auf ein Betretungsverbot der bei feiernden Jugendlichen beliebten Jahninsel zwischen 23 und 6 Uhr. Starnberg hat ein Alkoholverbot an der Seepromenade und an bestimmten Uferplätzen beschlossen. In Bamberg wurde die Allgemeinverfügung bereits zum zweiten Mal verlängert und soll bis einschließlich 1. November bestehen. Sie gilt mit wenigen Tagen Unterbrechung schon seit Anfang Juli – Bamberg war einer der ersten Städte in Bayern mit einem solchen Verbot. Hier ist es freitags, samstags und vor Feiertagen ab 20.00 Uhr in weiten Teilen der Altstadt verboten, Alkohol zum Mitnehmen zu verkaufen. Das Verbot beschäftigte auch die Gerichte.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte schon vor Wochen die Kommunen aufgefordert, den Erlass entsprechender Regelungen zu prüfen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nachdem der Bundestag in der vergangenen Woche das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet hat, liegt die Entscheidung über die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie nun beim Bundesrat. Die Länderkammer muss dem Gesetz am 19. Dezember 2026 zustimmen. Jetzt äußerten sich Ministerpräsidenten.

Die Obergrenze für Arbeitsmigration über die Westbalkanregelung ist für 2025 erreicht, was zu Ablehnungen offener Anträge führt und bei Wirtschaftsverbänden angesichts politischer Pläne zur Kontingentsreduzierung auf 25.000 auf Kritik stößt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeskanzler Friedrich Merz auf ein umfangreiches Reformpaket zur Modernisierung von Staat und Verwaltung geeinigt. Dieses könnte bei konsequenter Umsetzung auch für das Gastgewerbe spürbare Entlastungen bringen.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erwägt ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste wie Uber Eats, Wolt und Lieferando. Die Maßnahme soll nach einer rbb-Recherche, in der auf mögliche kriminelle Strukturen in der Branche hingewiesen wurde, effektiver gegen zahlreiche Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgehen.

Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Das Gesetz setzt die im Koalitionsausschuss vereinbarten steuerlichen Rechtsänderungen um. Zu den zentralen Beschlüssen gehört die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent.

Gastronomen, Pendler sowie Ehrenamtler sollen steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag in Berlin beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen.

Die große Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland spricht sich für eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden aus. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des nun vorgestellten DGB-Index Gute Arbeit 2025.

Eine Umfrage beleuchtet die Herausforderungen der DSGVO-Umsetzung in der deutschen Wirtschaft. Unternehmen fordern mehrheitlich eine umfassende Reform der europäischen Datenschutzregeln, um die Digitalisierung und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz nicht weiter zu behindern.

Bundesernährungsminister Alois Rainer hat die geplante Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes verschoben. Die Ausweitung der Kennzeichnung auf weitere Tierarten und die Einbeziehung der Gastronomie sind weiterhin strittige Punkte, während die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln für den Minister im Vordergrund steht.

Der Deutsche Bundestag hat den Haushalt 2026 verabschiedet. Das zentrale Element aus Sicht des Gastgewerbes ist die Verankerung der auf sieben Prozent gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie. Der DEHOGA zeigte sich zuversichtlich, dass nun auch die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat den Weg für das Branchenanliegen freimachen wird.