München verhängt Alkoholverbot - eine Klage erfolgreich

| Politik Politik

Nüchtern bleiben heißt es ab sofort abends auf Münchens Straßen und Plätzen: Nach einem weiteren Anstieg der Coronazahlen gilt seit Freitag ein nächtliches Alkoholverbot für den öffentlichen Raum. Der Warnwert von 35 Infizierten pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen war nach Zahlen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom Freitag überschritten und lag bei 35,27. «Damit tritt die Allgemeinverfügung in Kraft, die wir erlassen haben», sagte ein Sprecher der Stadt. Die Regelung gilt zunächst für eine Woche.

Der Verkauf von Alkohol ist damit ab 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr früh verboten. Zudem darf Alkohol im öffentlichen Raum ab 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr nicht mehr konsumiert werden. Ausnahmen gelten jeweils für den Ausschank in der Gastronomie und bei genehmigten Veranstaltungen.

Das Bußgeld für unerlaubten Alkoholkonsum beträgt mindestens 150 Euro; wer Alkohol unerlaubt verkauft, wird mit mindestens 500 Euro zur Kasse gebeten - im Wiederholungsfall kann es auch teurer werden. Mit dem nächtlichen Alkoholverkaufs- und -konsumverbot solle eine weitere Zunahme der Infektionen verhindert und damit einschneidendere Maßnahmen möglichst vermieden werden, hieß es.

Das Münchner Verwaltungsgericht hat das Konsumverbot für Alkohol in München inzwischen für unverhältnismäßig erklärt. Das bestätigte ein Sprecher der Stadt dem BR. Die Regelung bleibe aber vorerst in Kraft. Nur für den Kläger sei das Verbot aufgehoben.

In den vergangenen Wochen war es an zentralen Plätzen in der Stadt und an der Isar immer wieder zu ausufernden nächtlichen Feiern gekommen. Ein Schwerpunkt lag am Gärtnerplatz.

Die Stadt hatte deshalb einen runden Tisch eingerichtet, auch da die Klagen der Anwohner immer lauter wurden. Der Beschluss fiel in dieser Woche in Absprache mit den Stadtratsfraktionen. Die Entscheidung sei ihnen allen nicht leichtgefallen, sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Dienstag dazu. «Es geht aber in Zeiten der Pandemie zuallererst um den Schutz der Bevölkerung und darum, noch wesentlich belastendere Maßnahmen möglichst zu vermeiden.»

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die Entscheidung der Stadt begrüßt. Der Oberbürgermeister habe seine volle Unterstützung, schrieb er auf Twitter. «Leider nehmen Unvernunft und Leichtsinn zu.»

Auch in anderen Städten wie Nürnberg gibt es bereits Alkoholverbote im öffentlichen Raum. Regensburg setzt auf ein Betretungsverbot der bei feiernden Jugendlichen beliebten Jahninsel zwischen 23 und 6 Uhr. Starnberg hat ein Alkoholverbot an der Seepromenade und an bestimmten Uferplätzen beschlossen. In Bamberg wurde die Allgemeinverfügung bereits zum zweiten Mal verlängert und soll bis einschließlich 1. November bestehen. Sie gilt mit wenigen Tagen Unterbrechung schon seit Anfang Juli – Bamberg war einer der ersten Städte in Bayern mit einem solchen Verbot. Hier ist es freitags, samstags und vor Feiertagen ab 20.00 Uhr in weiten Teilen der Altstadt verboten, Alkohol zum Mitnehmen zu verkaufen. Das Verbot beschäftigte auch die Gerichte.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte schon vor Wochen die Kommunen aufgefordert, den Erlass entsprechender Regelungen zu prüfen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Stadt Konstanz meldet eine Trendwende beim Müllaufkommen im öffentlichen Raum und führt diese auf die seit 1. Januar 2025 erhobene Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Sofortverzehr zurück. Parallel dazu äußern Verbände Kritik an der Bewertung der Stadt und bemängeln das vorschnelle Fazit.

Der Verband der Veranstaltungsorganisatoren hat das Bundeskartellamt über mögliche Wettbewerbsbeschränkungen und eine zunehmende Marktkonzentration im Bereich der MICE-Buchungsportale informiert. Nach Auffassung des Verbands droht in diesem zentralen Marktsegment für die deutsche Wirtschaft eine „gefährliche Ballung von Marktmacht“.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine längere Frist bis zur Vorlage einer ersten Krankschreibung vorgeschlagen. Niedersächsische Arbeitgeber haben mit deutlichen Worten reagiert.

Schlagabtausch um Ostsee-Preise: Tourismusminister Wolfgang Blank kritisiert die Gastronomie von Mecklenburg-Vorpommern wegen zu teurer Schnitzel und Hotelzimmern. Der DEHOGA kontert scharf und schiebt die Schuld für die hohen Kosten auf die Politik und den Mindestlohn.

Die geplanten Steuerentlastungen für die Gastronomie und Pendler sorgen bei den Ländern und Kommunen für Sorge. Der Finanzausschuss des Bundesrats warnt vor einer "zusätzlichen Verschärfung der Haushaltslage". Der Bundesrat befasst sich am 17. Oktober 2025 mit den Plänen und einer möglichen Forderung nach Kompensation durch den Bund.

Mehr Eigenverantwortung, weniger unnötige Praxis-Besuche: Der Kassenärzte-Chef möchte die Regeln zur Krankschreibung gelockert sehen. Das soll Arbeitnehmer, Eltern und Praxen entlasten.

Finanzminister Heere will Steuertricks in der Gastronomie erschweren – auch, um Steuerausfälle bei einer Senkung der Umsatzsteuer für die Branche zu kompensieren.

Auf dem Hauptstadtkongress des Deutschen Reiseverbandes hat DRV-Präsident Norbert Fiebig eine klare politische Kurskorrektur gefordert. Angesichts schwacher Konjunkturaussichten, steigender Preise und einer zunehmenden Bürokratielast sei die wirtschaftliche Lage der Branche ernst.

Das Europaparlament will Bezeichnungen wie «Veggie-Burger» oder «Soja-Schnitzel» verbieten lassen. Auch Begriffe wie «Steak» oder «Wurst» sollen dem Willen einer Mehrheit der Abgeordneten zufolge künftig nur noch für tierische Lebensmittel verwendet werden dürfen.

Der Vorsitzende der Partei Die Linke, Jan van Aken, hat sich für die verpflichtende und kostenfreie Abgabe von Leitungswasser in Restaurants ausgesprochen. Seiner Ansicht nach ist dies eine einfache und längst überfällige Maßnahme, um Menschen mit geringem Einkommen die Teilhabe am gesellschaftlichen Alltag zu ermöglichen.