Nach Beschluss im Bundestag – Wie es mit der Diskussion um die reduzierte Gastro-Mehrwertsteuer weiter geht

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Die Regierungsfraktionen der „Ampel“ haben einen Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, der die dauerhafte Geltung des reduzierten Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants zum Ziel hatte, abgelehnt. Das bedeutet nicht das „Aus“ des reduzierten Satzes. Der DEHOGA erläutert die aktuelle Situation

In einer Nachricht an seine Mitglieder schreibt der Verband: „In der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag haben die Ampel-Fraktionen den Antrag (20/5810) der CDU/CSU-Fraktion für die Fortführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent in der Gastronomie über das laufende Jahre 2023 hinaus abgelehnt. Auch der nahezu gleichlautende Antrag (20/1727) der CDU/CSU-Fraktion vom 10.05.2022 letzten Jahres wurde von der Ampel-Koalition abgelehnt. Das ist das regelmäßige Schicksal von Anträgen der Opposition. Es wurde aber auch darauf verwiesen, dass eine Fortführung erst im Zuge der Haushaltsberatungen diskutiert werden könne. Die Kommentare der Politiker in der Debatte zeigen, wie enorm wichtig es nunmehr ist, sich weiterhin mit vollem Einsatz, kraftvoll, überzeugungsstark und gemeinschaftlich für die 7% Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie einzusetzen. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und verweisen noch einmal auf unsere Internetseite www.dehoga.de mit allen wichtigen Informationen, Zahlen und Statistiken zum Branchenthema Nummer 1. Auch angesichts der dramatischen Kostensteigerungen bei Energie, Lebensmitteln und insbesondere Personal, wie jetzt aktuell noch einmal vom Institut der Deutschen Wirtschaft (iW) belegt, ist die Beibehaltung von 7% unabdingbar.“

Zusätzlich hat der DEHOGA, die Stellungnahmen verschiedener Abgeordneter gesammelt und zusammengefasst. Die Abgeordneten der Koalition verwiesen in ihrer Begründung insbesondere auf die Folgen für den Bundehaushalt und die angespannte Haushaltssituation. Die SPD argumentierte, dass der derzeit geltende ermäßigte Steuersatz im Subventionsbericht der Bundesregierung auf Platz 3 der Subventionen aufgeführt sei. Eine Fortführung könne also erst im Zuge der Haushaltsberatungen diskutiert werden.

Dieser Äußerung entnahm die antragstellende Unionsfraktion immerhin „eine gewisse Offenheit“ für ihr Anliegen. Sie verwies auf Äußerungen sowohl von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als auch von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), die während der Corona-Pandemie als Hilfe für die Gastronomie eingeführte Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes fortzuführen. Ferner kritisierte die CDU/CSU-Fraktion einen generellen Stillstand in der Steuerpolitik.

Aus der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen hieß es, dass die hohen Ausgabenwünsche von CDU/CSU nicht zu deren Eintreten für die Schuldenbremse passten. Eine Fortführung der Steuerermäßigung würde den Bundeshaushalt mit 3,3 Milliarden Euro belasten. Zudem fordere die Union weitere haushaltswirksame Ausgaben. Zugleich habe sich die Situation in der Gastronomie deutlich verbessert, wie eine jüngste Umfrage des Branchenverbandes DEHOGA zeige.

Die FDP-Fraktion mahnte eine generelle Reform des Umsatzsteuerrechts an mit dem Ziel größerer Einheitlichkeit. Unter Verweis auf die Haushaltslage erklärt die Fraktion, dass der Unionsantrag zur falschen Zeit komme.

Auch die AfD-Fraktion kritisierte das uneinheitliche System der Umsatzsteuer und nannte als Beispiel, dass Mahlzeiten, die in Porzellangeschirr serviert würden, künftig wieder mit 19 Prozent besteuert würden, solche in Einwegmaterial aber mit sieben Prozent.

Auch die Linke ließ Sympathien für den Unionsantrag erkennen und warnte, dass eine Rückkehr zum erhöhten Mehrwertsteuersatz von Unternehmen genutzt werden könnte, die Preise noch weiter zu erhöhen. Sie verwies auf die Debatte über eine „Gierflation“. Für die Gastronomie wären von Anfang an Direkthilfen besser gewesen als Steuerhilfen. Damit begründete die Fraktion ihre Enthaltung zu dem Antrag.

Hier können die ganze Meldung aus dem Bundestag nachlesen


 

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