Nachweisgesetz - DEHOGA kritisiert Verschärfungen für Arbeitsverträge

| Politik Politik

Der Bundestag hat kürzlich neue Regelungen für das Arbeitsleben beschlossen. Das Gesetzespaket verpflichtet Arbeitgeber etwa dazu, wesentliche Vereinbarungen zu Überstunden oder Ruhepausen schriftlich zu dokumentieren. Bei befristeten Jobs werden die Möglichkeiten einer Probezeit begrenzt. Der DEHOGA hatte im Gesetzgebungsverfahren die Verschärfungen und den dadurch für Arbeitgeber entstehenden Aufwand kritisiert.

Die Änderungen am sogenannten Nachweisgesetz schreiben vor, dass bestimmte Mindestinhalte von Arbeitsverhältnissen schriftlich niedergelegt sein müssen. Meist erfolgt dies über den Arbeitsvertrag.

Bisher haben Verstöße gegen das Nachweisgesetz nur geringe Konsequenzen. Sie haben Auswirkungen bei der Beweislast in gerichtlichen Verfahren, ziehen aber keine direkte Sanktion nach sich. Das wird sich jetzt ändern: Fehlen schriftliche Nachweise der wesentlichen Arbeitsbedingungen, stellt das zukünftig eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 2.000 Euro geahndet werden kann. Der DEHOGA empfiehlt ohnehin immer dringend den Abschluss schriftlicher Arbeitsverträge. Durch die anstehende Rechtsänderung werde dies jetzt noch einmal wichtiger. Dies gelte für alle Arbeitsverhältnisse, auch für kurze Aushilfstätigkeiten. Die meisten Angaben müssten dem Arbeitnehmer zukünftig spätestens sieben Tage (bisher: ein Monat) nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden.

 

Gleichzeitig werde der Katalog der Arbeitsbedingungen, die vom Arbeitgeber schriftlich niedergelegt werden müssen, an verschiedenen Stellen erweitert (dazu weiter unten im Detail). Allen Unternehmen des Gastgewerbes empfiehlt der DEHOGA, ihre Arbeitsvertragsvorlagen und Muster daraufhin durchzusehen, ob sie alle zukünftig geforderten Arbeitsbedingungen enthalten. Auch bei Altverträgen müsse gegebenenfalls eine entsprechende Ergänzung des Nachweises erfolgen, wenn der Arbeitnehmer dies verlange. Viele Angaben in individuellen schriftlichen Nachweisen könnten auch weiterhin ersetzt werden durch Hinweis auf den anwendbaren Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen. Das gelte zum Beispiel für die Angaben zu Schichtsystem und Pausenregelung, zur Anordnungsbefugnis von Überstunden sowie zur Kündigungsregelung, so der DEHOGA.

Die Änderungen treten voraussichtlich zum 1. August 2022 in Kraft. Zuvor muss allerdings – voraussichtlich am 8. Juli – noch der Bundesrat zustimmen. Hintergrund der Rechtsänderungen ist die Neufassung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie im Jahr 2019. Diese muss bis Ende Juli 2022 auch in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden. Die meisten im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen sind durch die Richtlinie vorgegeben. An verschiedenen Stellen beabsichtigt der deutsche Gesetzgeber allerdings, über die Vorgaben aus Brüssel hinauszugehen. Auf der anderen Seite will Deutschland trotz massiver Kritik der Arbeitgeber nicht die Erleichterungen bei den Formvorschriften nutzen, die die EU-Richtlinie ermöglicht. Es soll weiter strenge Schriftform gelten, das bedeutet ein ausgedrucktes Dokument mit Originalunterschrift, auch für Vertragsänderungen. Das ist in der heutigen Zeit unverständlich, Textform oder digitale Signaturen würden ausreichen.

Der DEHOGA und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hatten im Gesetzgebungsverfahren die bürokratischen Verschärfungen und den dadurch für Arbeitgeber entstehenden Aufwand kritisiert. Für das Gastgewerbe insbesondere vollkommen praxisfremd sein die neuen Vorgaben bzgl. Ruhepausen, Ruhezeiten und Schichtsystem. Die Regelungen seien über das Arbeitszeitgesetz gesetzlich fixiert und würden über die Dienstplangestaltung umgesetzt, eine Vorabfixierung über den Arbeitsvertrag sei praktisch nicht umsetzbar und auch überflüssig, so der Verband. Dass zukünftig auch bei kürzesten Aushilfsarbeitsverhältnissen der volle schriftliche Nachweis geführt werden müsse, stehe in keinem Verhältnis zur dadurch entstehenden Rechtssicherheit und dem Schutz der Arbeitnehmer. Der DEHOGA hatten außerdem angeregt, das Bußgeld auf die Fälle zu reduzieren, in denen der Arbeitgeber Informationen trotz Aufforderung nicht rechtzeitig zur Verfügung stelle.

Die Koalitionsregierung hat in Ihrem gestrigen Beschluss keine einzige der zahlreichen Forderungen und Änderungsvorschläge aufgegriffen, die die Arbeitgeber in der Anhörung am Montag vorgetragen haben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.

Die geplante stärkere Besteuerung alkoholischer Getränke stößt einer Umfrage zufolge bei einer großen Mehrheit der Bürger auf Zustimmung. Knapp zwei Drittel gaben in der Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa an, dass sie diesen Vorstoß der Bundesregierung für sinnvoll halten.

Die Bundesregierung plant, die Mittel für die Tourismusförderung im Bundeshaushalt 2027 um 449.000 Euro zu reduzieren. Die Grünen kritisieren die Kürzung und fordern Änderungen im weiteren Haushaltsverfahren.

Was steht oben, wenn Nutzer WM-Spiele, Hotels oder Routen googeln? Zu oft nur Googles eigene Angebote, urteilt Brüssel. Die Millionenstrafe könnte US-Präsident Donald Trump verärgern. Der Hotelverband freut sich, dass die Kommission Zähne zeige.

Die EU hat den Weg für die Destillation von Rot- und Roséweinen freigemacht. Damit kann aus Wein Industriealkohol werden. Der wird unter anderem für Reinigungsmittel verwendet.

Die Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann, hat sich gegen die vom Bundesfinanzministerium geplante Erhöhung der Schaumweinsteuer gestellt. Das Bundeskabinett hat jüngst auch ein Paket zur Anhebung von Verbrauchsteuern auf alkoholhaltige Getränke auf den Weg gebracht.

Wer die Korken knallen lassen will, muss nach den Plänen des Bundeskabinetts und Finanzminister Klingbeil kommendes Jahr höhere Steuern zahlen. Aus der Union kommt Widerstand.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigt die Pläne der schwarz-roten Koalition, die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag einzuführen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Es sei zwar das Ende der telefonischen Krankschreibung vereinbart, nicht aber die Möglichkeit eines Attests per Video. 

Die Stadt Bamberg will die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in weiten Teilen des Stadtgebiets künftig verhindern. Neue Bebauungspläne und Veränderungssperren sollen den Wohnungsmarkt langfristig schützen.