Nachweisgesetz - DEHOGA kritisiert Verschärfungen für Arbeitsverträge

| Politik Politik

Der Bundestag hat kürzlich neue Regelungen für das Arbeitsleben beschlossen. Das Gesetzespaket verpflichtet Arbeitgeber etwa dazu, wesentliche Vereinbarungen zu Überstunden oder Ruhepausen schriftlich zu dokumentieren. Bei befristeten Jobs werden die Möglichkeiten einer Probezeit begrenzt. Der DEHOGA hatte im Gesetzgebungsverfahren die Verschärfungen und den dadurch für Arbeitgeber entstehenden Aufwand kritisiert.

Die Änderungen am sogenannten Nachweisgesetz schreiben vor, dass bestimmte Mindestinhalte von Arbeitsverhältnissen schriftlich niedergelegt sein müssen. Meist erfolgt dies über den Arbeitsvertrag.

Bisher haben Verstöße gegen das Nachweisgesetz nur geringe Konsequenzen. Sie haben Auswirkungen bei der Beweislast in gerichtlichen Verfahren, ziehen aber keine direkte Sanktion nach sich. Das wird sich jetzt ändern: Fehlen schriftliche Nachweise der wesentlichen Arbeitsbedingungen, stellt das zukünftig eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 2.000 Euro geahndet werden kann. Der DEHOGA empfiehlt ohnehin immer dringend den Abschluss schriftlicher Arbeitsverträge. Durch die anstehende Rechtsänderung werde dies jetzt noch einmal wichtiger. Dies gelte für alle Arbeitsverhältnisse, auch für kurze Aushilfstätigkeiten. Die meisten Angaben müssten dem Arbeitnehmer zukünftig spätestens sieben Tage (bisher: ein Monat) nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden.

 

Gleichzeitig werde der Katalog der Arbeitsbedingungen, die vom Arbeitgeber schriftlich niedergelegt werden müssen, an verschiedenen Stellen erweitert (dazu weiter unten im Detail). Allen Unternehmen des Gastgewerbes empfiehlt der DEHOGA, ihre Arbeitsvertragsvorlagen und Muster daraufhin durchzusehen, ob sie alle zukünftig geforderten Arbeitsbedingungen enthalten. Auch bei Altverträgen müsse gegebenenfalls eine entsprechende Ergänzung des Nachweises erfolgen, wenn der Arbeitnehmer dies verlange. Viele Angaben in individuellen schriftlichen Nachweisen könnten auch weiterhin ersetzt werden durch Hinweis auf den anwendbaren Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen. Das gelte zum Beispiel für die Angaben zu Schichtsystem und Pausenregelung, zur Anordnungsbefugnis von Überstunden sowie zur Kündigungsregelung, so der DEHOGA.

Die Änderungen treten voraussichtlich zum 1. August 2022 in Kraft. Zuvor muss allerdings – voraussichtlich am 8. Juli – noch der Bundesrat zustimmen. Hintergrund der Rechtsänderungen ist die Neufassung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie im Jahr 2019. Diese muss bis Ende Juli 2022 auch in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden. Die meisten im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen sind durch die Richtlinie vorgegeben. An verschiedenen Stellen beabsichtigt der deutsche Gesetzgeber allerdings, über die Vorgaben aus Brüssel hinauszugehen. Auf der anderen Seite will Deutschland trotz massiver Kritik der Arbeitgeber nicht die Erleichterungen bei den Formvorschriften nutzen, die die EU-Richtlinie ermöglicht. Es soll weiter strenge Schriftform gelten, das bedeutet ein ausgedrucktes Dokument mit Originalunterschrift, auch für Vertragsänderungen. Das ist in der heutigen Zeit unverständlich, Textform oder digitale Signaturen würden ausreichen.

Der DEHOGA und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hatten im Gesetzgebungsverfahren die bürokratischen Verschärfungen und den dadurch für Arbeitgeber entstehenden Aufwand kritisiert. Für das Gastgewerbe insbesondere vollkommen praxisfremd sein die neuen Vorgaben bzgl. Ruhepausen, Ruhezeiten und Schichtsystem. Die Regelungen seien über das Arbeitszeitgesetz gesetzlich fixiert und würden über die Dienstplangestaltung umgesetzt, eine Vorabfixierung über den Arbeitsvertrag sei praktisch nicht umsetzbar und auch überflüssig, so der Verband. Dass zukünftig auch bei kürzesten Aushilfsarbeitsverhältnissen der volle schriftliche Nachweis geführt werden müsse, stehe in keinem Verhältnis zur dadurch entstehenden Rechtssicherheit und dem Schutz der Arbeitnehmer. Der DEHOGA hatten außerdem angeregt, das Bußgeld auf die Fälle zu reduzieren, in denen der Arbeitgeber Informationen trotz Aufforderung nicht rechtzeitig zur Verfügung stelle.

Die Koalitionsregierung hat in Ihrem gestrigen Beschluss keine einzige der zahlreichen Forderungen und Änderungsvorschläge aufgegriffen, die die Arbeitgeber in der Anhörung am Montag vorgetragen haben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Pläne der SPD zur Neugestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer stoßen bei Wirtschaftsverbänden auf deutliche Ablehnung. Sowohl der DEHOGA Bundesverband als auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände warnen vor massiven Folgen für den deutschen Mittelstand und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.

Die erste Tarifrunde im hessischen Gastgewerbe endet ohne Ergebnis. Während die Gewerkschaft NGG das Arbeitgeberangebot als respektlosen Reallohnverlust kritisiert, pocht der DEHOGA auf die notwendige Stabilisierung der Betriebe durch die Mehrwertsteuersenkung.

In Bad Kreuznach sind die Tarifverhandlungen für das rheinland-pfälzische Gastgewerbe vorerst ohne Einigung zu Ende gegangen. Der DEHOGA Rheinland-Pfalz reagierte auf das Scheitern der Gespräche mit deutlicher Kritik an der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Bundesernährungsminister Alois Rainer sieht angesichts der Teuerung bei Nahrungsmitteln keinen Raum für weitere Preisaufschläge etwa für mehr Tierwohl oder auf stark gezuckerte Getränke. «Das kann ich nicht verantworten», sagte Rainer.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG haben sich auf einen neuen Entgelt-Tarifvertrag für das baden-württembergische Gastgewerbe geeinigt. Die Übereinkunft umfasst eine Laufzeit bis zum 31. März 2028. Kern der Einigung ist eine schrittweise Erhöhung der Löhne und Gehälter in insgesamt drei Phasen.

Das neue Gesetz zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ist in Kraft. Durch digitale Buchprüfungen und automatisierten Datenaustausch will der Zoll illegale Beschäftigung effizienter aufdecken. Während das Gastgewerbe auf weniger Bürokratie hofft, wachsen die Anforderungen an die Dokumentationspflichten der Betriebe.

Der Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung übt deutliche Kritik an den Plänen des Finanzministers zur Preisprüfung in der heimischen Gastronomie. Er sieht die Verantwortung für die Inflation bei den hohen Energiekosten sowie staatlichen Abgaben.

Bessere Gesundheit für die Menschen in Deutschland, vielleicht sogar mehr Lebensjahre? Mit solchen Versprechen wirbt der Ärztepräsident für eine neue Abgabe auf bestimmte Produkte.

In Italien war alkoholfreier Wein lange ein Tabu: Traditionalisten fürchteten eine Verwässerung der italienischen Weinkultur. Nach langen Debatten ist der Weg für die inländische Produktion nun frei.

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit derzeit 14 Häusern in Deutschland vertreten.