Nächtliche Ausgangssperre wegen Corona: In Paris geht das Licht aus

| Politik Politik

Wegen der drastisch steigenden Corona-Zahlen gilt in Paris und anderen französischen Städten nun eine nächtliche Ausgangssperre. Die neue Regelung trat in der Nacht zu Samstag um Mitternacht in Kraft. Die Ausgangssperre gilt für mehrere Wochen zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Zu dieser Zeit dürfen sich Menschen nur aus einem triftigen Grund vor der Tür aufhalten. Auch ein Gesundheitsnotstand ist seit diesem Samstag wieder in Kraft. Mit ihm kann die Regierung Einschränkungen per Verordnung durchsetzen.

Frankreich kämpft seit Wochen mit steigenden Corona-Zahlen. Am Samstag wurden binnen 24 Stunden mehr als 32.000 neue Corona-Infektionen gemeldet - ein Spitzenwert. Frankreich hat rund 67 Millionen Einwohner. Mehr als 33.000 Menschen sind bisher im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. Besondere Sorge herrscht über die Auslastung der Intensivstationen in großen Städten wie Paris. Immer mehr Covid-19-Patienten belegen dort die Betten.


Anzeige

Gegen Corona-Viren: Professionelle Luftreinigung für Restaurants und Tagungsräume

Die High-Tech-Plasma-Technologie des Aircleaners beseitigt neben infektiösen Aerosolen auch Pollen, Allergene und Gerüche. Geeignet für bis zu 150m² Fläche. Leiser Betrieb dank Plasma-Technologie. Schon ab 189 Euro Leasing-Gebühr pro Monat. Tageskarte-Leser werden bevorzugt beliefert.
Jetzt mehr erfahren


Regeln wie im Frühjahr

Das Pariser Innenministerium veröffentlichte am Freitagabend ein Formular, das jeder ausgefüllt bei sich tragen soll, der während der Ausgangssperre vor die Tür muss. Folgende Ausnahmen können unter anderem darauf angeben werden: Arbeitsweg, medizinische Notfälle, Pflege von Angehörigen oder Betreuung von Kindern oder Weg zum Flughafen oder Bahnhof für Langstreckenreisen. Auch das Gassigehen mit dem Hund ist erlaubt - allerdings nur im Radius von einem Kilometer zur Wohnung.

Die strengen Regelungen erinnern an das Frühjahr. Damals gab es in ganz Frankreich sehr strenge Ausgangsbeschränkungen. Auch damals durfte man nur aus triftigem Grund vor die Tür - etwa zum Einkaufen. Spaziergänge waren zeitlich begrenzt und auch nur im Radius von einem Kilometer um die Wohnung erlaubt. Die Menschen mussten all das ebenfalls mit einem Formular dokumentieren. Parks und Strände wurden damals geschlossen.

Wer sich nun nicht an die neuen Beschränkungen hält, muss 135 Euro Strafe zahlen - für Wiederholungstäter können Tausende Euro fällig werden. 12.000 Polizisten sollen die Einhaltung der Regeln kontrollieren. Von den Ausgangssperren sind neben dem Großraum Paris die Städte Lille, Grenoble, Lyon, Aix-Marseille, Montpellier, Rouen, Toulouse und Saint-Etienne betroffen.

Kritik von Gastronomen

Gastronomen haben die Maßnahme massiv kritisiert. Sie mussten bereits im Frühjahr wochenlang schließen und beklagen nun wieder heftige Einnahmeverluste. «Es ist der Tod der Restaurants in Paris am Abend. In der Hauptstadt kommen die Leute um 21 Uhr im Restaurant an, wir essen hier nicht mit den Hühnern. Eine sehr große Mehrheit der Betriebe wird daher am Abend, gegen 18 Uhr, schließen», sagte der Präsident des Hotel- und Gaststättenverbands Umih Île de France, Frank Delvau, der Zeitung «Le Figaro».

«Ich sehe niemanden mehr an der Uni, weil alle meine Kurse online sind; mein Tanzkurs, der um 22 Uhr endet, wird gestrichen, und wenn man obendrein abends nicht ausgehen kann... Ich sehe das als Lebensverbot an», sagte die 22-jährige Studentin Coline von der Sorbonne der Zeitung «Le Parisien». Tausende hatten am Freitagabend noch einmal auf den Terrassen der französischen Hauptstadt ihre Freunde getroffen.

In Paris und den anderen Regionen mit höchster Corona-Warnstufe sind die Bars bereits geschlossen, in Restaurants gelten strengere Hygienemaßnahmen. Präsident Emmanuel Macron hatte die Ausgangssperren am Mittwochabend in einem TV-Interview verkündet. Trotz der besorgniserregenden Lage zeigte er sich zuversichtlich. «Wir werden es schaffen», sagte er. Man habe die Kontrolle nicht verloren. (dpa)
 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.